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Schwangerschaftsberatung
Schwangerschaftsberatung
"Schwanger!" – Die Nachricht über eine Schwangerschaft kann viele unterschiedliche Gedanken und Gefühle auslösen. Sie kann überraschend, erfreulich, verunsichernd oder mit vielen Fragen verbunden sein. Jede Person erlebt diese Situation auf ihre eigene Weise - ganz unabhängig von Lebenssituation, Alter oder Partnerschaft.
Ob allgemeine Informationen oder konkrete Beratung – wir sind Ansprechpartner für Frauen, Männer und Paare und beraten und begleiten Sie vor, während und nach einer Schwangerschaft bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Die Beratung ist kostenfrei. Selbstverständlich unterliegen wir der Schweigepflicht.
Persönlich, telefonisch oder digital - wir sind für Sie da und begleiten Sie einfühlsam in Ihrer individuellen Situation.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Rahmen der Sozialgesetzgebung und informieren Sie über:
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
- Kindergeld
- Wohngeld / Kinderzuschlag
Darüber hinaus vermitteln wir finanzielle Hilfen, beispielsweise aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" oder dem städtischen Sonderfonds "Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens".
Auch bei Fragen zur Familien- und Lebensplanung sowie zu den unterschiedlichen Möglichkeiten der Verhütung können Sie sich an uns wenden.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Wir sind eine gesetzlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle und stellen die für einen Schwangerschaftsabbruch notwendige Beratungsbescheinigung aus. Frauen und Männer werden auf dem Weg zu ihrer individuellen, eigenverantwortlichen Entscheidung von uns persönlich beraten und begleitet.
Weitere Informationen:
- Broschüre "Information zum Schwangerschaftsabbruch"
- Leistungsbeschreibung der Schwangerschaftsberatungsstellen Münster (PDF, 446 KB)
-
Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de - Orientierungshilfe für die Zeit vor, während und nach einer Schwangerschaft und bis zum 3. Geburtstag eines Kindes (PDF, 515 KB)