Mit der Einführung der "Offenen Ganztagsschule" wurden in Münster in nahezu allen Grund- und Förderschulen bereits bestehende Betreuungsmöglichkeiten abgelöst, so dass die Schulen und die beteiligten städtischen Institutionen auf eine lange Tradition in der Betreuung von Schulkindern zurückblicken können.
Grundlegende Idee der Offenen Ganztagsschule ist, dass alle Angebote über den Unterricht hinaus freiwillig sind und Familien mit ihren Kindern entscheiden, ob sie dieses Angebot wahrnehmen wollen. Eine Anmeldung ist dann jedoch für ein Jahr verbindlich.
Allgemeine Informationen über die Offenen Ganztagsschulen in Münster erhalten Sie im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.
In Münster werden 42 Grundschulen und zwei Förderschulen als "Offene Ganztagsschulen" geführt. Die Angebote werden durch Fach- und Ergänzungskräfte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster gestaltet. Eltern können sich entscheiden, für welche der folgenden Angebote sie ihr Kind anmelden:
An allen Unterrichtstagen (auch den beweglichen Ferientagen) nehmen die Kinder bis 16 Uhr, mindestens aber bis 15 Uhr teil. Wenn Sie sich für die Offene Ganztagsschule entscheiden, bindet die Anmeldung für ein Schuljahr. Kinder der Offenen Ganztagsschule haben zudem einen Anspruch auf 6 Wochen Ferienbetreuung pro Schuljahr.
Wenn Sie eine kürzere und flexiblere Betreuungszeit benötigen, können Sie Ihr Kind für ein Angebot in der Bis-Mittag-Betreuung (bis maximal nach der 6. Unterrichtsstunde) anmelden.
Dieses Angebot enthält jedoch keine Mittagsverpflegung und keine Hausaufgabenbetreuung und wird nicht an allen Schulen für alle Jahrgänge angeboten.
Die weitere Ausgestaltung der Offenen Ganztagsschulen und der Bis-Mittag-Betreuung (Angebote, Abholzeiten usw.) richten sich nach dem Schulprogramm und der OGS-Konzeption der jeweiligen Schule.
Die Anmeldung für die jeweilige Betreuungsform erfolgt direkt an der Schule und gilt immer verbindlich für ein Schuljahr und 5 Tage in der Woche. Für die Angebote der Offenen Ganztagsschule und der "Schule von 8 bis 1" muss ein monatlicher Beitrag gezahlt werden, der sich nach dem Einkommen der Eltern staffelt. Für die Kosten des Mittagessens kann von Familien mit wenig Einkommen ein Zuschuss beantragt werden.
Weitere Informationen:
Kinder, die in der Nachmittagsbetreuung einer Offenen Ganztagsgrundschule angemeldet sind, haben einen Anspruch auf sechs Wochen kostenfreie Ferienbetreuung pro Schuljahr. Die Eltern zahlen dann nur noch das Essensgeld.
Ansprechpartner/ Ansprechparterin für: | Name | Telefon/ E-Mail |
---|---|---|
Fachstellenleitung OGS | Karin Schild | 02 51/4 92-51 43 SchildK@stadt-muenster.de |
Fachdienst OGS | NN. | |
Timo Fietz | 02 51/4 92-58 63 Fietz(at)stadt-muenster.de | |
Philip Richard | 02 51/4 92-55 43 | |
Elternbeiträge und Verpflegungskostenzuschüsse | Silvia Siewert | 02 51/4 92-58 38 SiewertS(at)stadt-muenster.de |