Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstückstauschverfahren, das im Baugesetzbuch geregelt ist. Mit Hilfe der Umlegung (§§ 45 ff Baugesetzbuch) können die verschiedenen Interessen der Grundstückseigentümer ausgeglichen werden.
Vorrangig geht es darum, bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke entstehen. Hierzu sind Wertfestsetzungen im Rahmen der Einwurfs- und Zuteilungsbewertung der Grundstücke sowie der Abfindung von baulichen Anlagen, Anpflanzungen und sonstigen Einrichtungen vorzunehmen.
Grundstückszuschnitt vor der Umlegung
Grundstückszuschnitt nach der Umlegung
Art der Umlegung: Neuordnungsumlegung
Verfahrensbeginn: 1992
Anzahl der Grundbesitzungen: 32
Fläche des Umlegungsgebiets: ca. 105.000 m²
Durch Umlegung entstehen ca. 81.000 m² Bauflächen und ca. 24.000 m² Grün- und Verkehrsflächen
Art der Umlegung: Sanierungsumlegung
Verfahrensbeginn: 1991
Anzahl der Grundbesitzungen: 28
Fläche des Umlegungsgebiets: ca. 307.000 m²
Durch Umlegung entstehen ca. 231.000 m² Bauflächen und ca. 76.000 m² Verkehrsflächen
Art der Umlegung: Aufschließungsumlegung
Verfahrensbeginn: 2001
Anzahl der Grundbesitzungen: 53
Fläche des Umlegungsgebiets: ca. 520.000 m²
Durch Umlegung entstehen ca. 225.000 m² Bauflächen und ca. 195.000 m² Grün- und Verkehrsflächen sowie eine Schule, eine Kindertagesstätte und Kleingärten
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