Neben dem klassischen Umlegungsverfahren können auch vereinfachte Umlegungen nach §§ 80 ff Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Die vereinfachte Umlegung ist ein Bodenordnungsinstrument, das für eine überschaubare Anzahl von Grundstücken eine Alternative bildet. Anders als beim klassischen Umlegungsverfahren wird sie immer nur für wenige, oft nur für zwei Grundstückseigentümer durchgeführt. Hierbei sind weder ein Einleitungsbeschluss noch die Fertigung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis notwendig. Die betroffenen Grundstücke unterliegen ferner keiner Verfügungs- und Veränderungssperre. Das Verfahren ist dadurch schneller durchführbar als ein klassisches Umlegungsverfahren.
In der Stadt Münster werden kontinuierlich vereinfachte Umlegungen durchgeführt.
Grundstückszuschnitt vor der Umlegung
Grundstückszuschnitt nach der Umlegung
Stadthaus 3
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Tel. 02 51/4 92-62 01
Fax 02 51/4 92-77 55
katasteramt(at)stadt-muenster.de
Montag bis Mittwoch: 8 - 16 Uhr
Donnerstag: 8 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr
Geschäftsführung Umlegungsausschuss
Nicole Hildebrandt
Tel. 02 51/4 92-62 20
Hildebrandt(at)stadt-muenster.de