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Elektro-Tretroller
Voraussetzungen zum Führen eines Elektro-Tretrollers
Vom 15. Juni 2019 an sind Elektro-Tretroller im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland erlaubt.
Unter den folgenden Voraussetzungen steht dem Fahren mit diesem neuen Fortbewegungsmittel nichts mehr im Wege, sei es mit einem GPS-fähigen Leih-Roller - vielleicht zunächst zum Ausprobieren - oder einem eigenen Roller, der zur Überbrückung des letzten Stückes zwischen Bus und Bahn und dem gewünschten Ziel dient.
Allgemeines:
- Es muss eine behördliche Betriebserlaubnis vorliegen.
- Für einen Elektro-Tretroller muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
- Am Roller muss eine Versicherungsplakette angebracht sein, sie wird von den Versicherungen ausgegeben.
- Ein Führerschein zum Fahren eines zugelassenen Elektro-Tretrollers ist nicht notwendig.
- Das Mindestalter zum Führen eines Elektro-Tretrollers nach der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung beträgt 14 Jahre.
- Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
- Es darf nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen gefahren werden. Lediglich Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen sind für die Elektro-Tretroller freigegeben. Stehen keine Verkehrsflächen für den Radverkehr zur Verfügung, muss auf der Straße gefahren werden.
- Abgestellt werden Elektro-Tretroller wie Fahrräder, vorzugsweise an den durch die Stadt Münster gekennzeichneten Flächen.
Verhaltensregeln:
- Nebeneinander Fahren ist verboten.
- Es gilt das Rechtsfahrgebot.
- Blinken: Sofern Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden, sind diese zu benutzen, anderenfalls ist Handzeichen zu geben.
- Auf den Radverkehr ist Rücksicht zu nehmen. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang und dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Die Geschwindigkeit ist an den des Radverkehrs oder an die Schrittgeschwindigkeit eines Fußgängers anzupassen.
Wichtigste Voraussetzungen an den Elektro-Tretroller:
Es muss sich um ein Fahrzeug ohne Sitz oder ein selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz für eine Person handeln.
Der Roller muss
- eine Lenkstange haben,
- mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsen ausgestattet sein,
- ein Front- und Rücklicht sowie seitliche Reflektoren haben und
- mit einer Glocke ausgerüstet sein.
Weitere Informationen:
-
Elektrokleinstfahrzeuge – Fragen und Antworten
Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur