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Gaststätten
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein. Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird. Das Gaststättengesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Betriebsarten, von der Diskothek bis hin zur Trinkhalle.
Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Für die Erlaubniserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Unterrichtungsnachweis nach §4 Gaststättengesetz (GastG)
Die Unterrichtung erfolgt durch Vorträge. Setzen Sie sich bitte mit der Industrie- und Handelskammer in 48151 Münster, Sentmaringer Weg 61, Telefon 02 51/7 07-0 in Verbindung und legen Sie uns die Bescheinigung über die erfolgte Unterrichtung vor. - Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(zu beantragen beim Meldeamt) - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
(zu beantragen beim Meldeamt) - Bescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes
- Handelsregisterauszug für juristische Personen
- Lagepläne
(Das Vermessungs- und Katasteramt, Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster, gibt die Lagepläne gegen Gebühr aus.) - Grundrisszeichnungen
Die Grundrisszeichnungen müssen alle Angaben enthalten, die zum Nachweis der Mindestanforderungen an die Räume erforderlich sind, also zum Beispiel auch Angaben über die lichte Höhe, Wasserzapfstellen, WCs usw. - Kopie des Pachtvertrages
Die Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer dient als Nachweis, dass der/die Antragsteller/in über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse verfügt und mit ihnen als vertraut gelten kann. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Münster, Tel. 02 51/7 07-0.
Zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel Volksfeste, Schützenfeste und Sportveranstaltungen, kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.
Bitte denken Sie daran, dass gerade im Gaststättengewerbe diverse rechtliche Vorgaben aus den Bereichen Nichtraucherschutz, Jugendschutz, Hygienerecht u.a. zu beachten sind. Da diese komplexe Rechtsmaterie hier nicht vollständig dargestellt werden kann, empfiehlt es sich, in der Planungs- und Vorbereitungsphase mit den hier genannten Ansprechpersonen des Ordnungsamtes per E-Mail oder telefonisch Kontakt aufzunehmen.