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Güterkraftverkehr
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen haben. Nationaler und EU-weiter gewerblicher Güterkraftverkehr ist nach dem Güterkraftverkehrsgesetz und der EG-Verordnung Nr. 1072/2009 erlaubnis- bzw. lizenzpflichtig.
Als Antragsteller/in müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:
- finanzielle Leistungsfähigkeit,
- Zuverlässigkeit und
- fachliche Eignung.
Einzelheiten zum Nachweis der fachlichen Eignung erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Münster, Christiane Leißing, Telefon 02 51/7 07-3 29.
Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Eigenkapitalbescheinigung,
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde"
(zu beantragen beim Meldeamt)
- Bescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die fachliche Eignung