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Gewerbemeldungen
An-, Ab-, Ummeldung eines Gewerbes
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb verlegen, den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich ändern oder sich der Name der gewerbetreibenden Person ändert müssen Sie dieses der Gewerbemeldestelle anzeigen, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet. Das Gleiche gilt für den Beginn, die Aufgabe und Änderung von Niederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen.
Informationen zu überwachungspflichtigen Gewerben gem. § 38 GewO
Von der Gewerbeanmeldung sind die freien Berufe, also bestimmte Tätigkeiten aus den künstlerischen oder wissenschaftlichen Gebieten, ausgenommen. Tätigkeiten, bei denen Sie weisungsgebunden sind (z. B. Kassierer, gastronomische Servicekraft) können nicht angemeldet werden.
Die Gewerbemeldung kann persönlich, schriftlich per Post oder online erfolgen.
Die Gebühr für die An- oder Ummeldung eines Gewerbes beträgt für:
- Einzelunternehmer und GbR (pro Person): 26 €
- juristische Personen: 33 €
- weitere geschäftsführende Personen: 13 €
- Ersatzbescheinigungen: 15 €
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister (für juristische Personen): 13 €
Die Aufgabe eines Betriebes ist ebenfalls anzeigepflichtig, aber gebührenfrei.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich mit Bank-/EC-Karte oder per Gebührenbescheid gezahlt werden kann. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Befreiungen und Ermäßigungen sind ebenfalls nicht möglich.
Bei einem persönlichen Besuch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls einen aktuellen Handelsregisterauszug,
- gegebenenfalls bei einer Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Personalausweis (in Kopie) des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
- sonstige Erlaubnisse/ Berechtigungen/ Genehmigungen, beispielsweise:
- Handwerkskarte,
- Erlaubnisse nach § 34 GewO,
- Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
Bei einer schriftlichen Anzeige fügen Sie dem ausgefüllten und unterschriebenen Meldeformular gegebenenfalls den Handelsregisterauszug und Genehmigungen bei. Zudem geben Sie bitte Kontaktdaten an, um bei offenen Fragen schnell Rücksprache mit Ihnen halten zu können.
Drittstaatsangehörige Gewerbetreibende müssen die für die anzumeldende Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.
Ausländische juristische Personen müssen einen Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beibringen.
Nach Eingang Ihrer Gewerbemeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Da auch verschiedene andere Stellen/ Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben über Gewerbemeldungen informiert werden müssen, leiten wir Ihre Gewerbeanzeige unter anderem weiter an:
- Finanzamt
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Eichamt
- Landesverband der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung
- Bundesagentur für Arbeit
- gegebenenfalls Amtsgericht (Handelsregister)
Namensänderungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei juristischen Personen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer sollten Sie uns formlos mitteilen.
Wenn Sie Ihre Gewerbemeldung schriftlich erledigen möchten, können Sie die Formulare zu An-, Ab- und Ummeldung hier aufrufen und ausdrucken:
- Hinweisblatt zur Gewerbeanmeldung (PDF, 201 KB)
- Gewerbeanmeldung (PDF, 1.03 MB)
- Gewerbeabmeldung (PDF, 205 KB)
- Gewerbeummeldung (PDF, 956 KB)
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.