Viele Fragen - eine Adresse
Information und Beratung im Stadthaus 3
© Stadt Münster
Zentrale Anlaufstelle ist das Kundenzentrum Planen und Bauen im Erdgeschoss.
Hier liegen Planungsunterlagen von städtischen oder auch externen Vorhaben im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zur Einsichtnahme aus.
Zudem erfahren Sie hier, mit welchem Anliegen Sie bei welchem Amt richtig sind und wer die Ansprechperson für Ihre Anfrage ist. Ein Team aus Fachleuten der Bereiche Stadtplanung, Bauordnung, Vermessung und Kataster berät Sie hier gern zu allen Fragen rund um Ihr Bauvorhaben.
Bitte erkundigen Sie sich vor einem Besuch über die gesonderten Sprechzeiten der einzelnen Fachämter und machen einen Termin mit dem jeweiligen Sachbearbeiter aus.
Aktuell
Im Kundenzentrum liegen derzeit folgende Verfahren zur Einsichtnahme öffentlich aus:
Bauleitpläne, die im Kundenzentrum "Planen und Bauen" öffentlich ausliegen, sind frei zugänglich. Für eine persönliche Beratung kann unter der Telefonnummer 02 51/4 92-61 95 ein Termin vereinbart werden.
9. Februar bis 9 März
Katastererneuerung (Neuvermessung) in der Gemarkung Amelsbüren
Im Rahmen einer Katastererneuerung (Neuvermessung) in der Gemarkung Amelsbüren, Flur 23 wurden die Grenzen einiger Flurstücke teilweise neu ermittelt und abgemarkt. Die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Eigentümer*innen konnten nicht formgerecht, beziehungsweise können nur mit unvertretbar hohem Aufwand ermittelt und an der Vermessung beteiligt werden.
Gemäß des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster wird die Grenzermittlung und Abmarkung von Grundstücksgrenzen daher durch Offenlegung bekannt gegeben. Die am 22. Januar 2026 geführte Grenzniederschrift inklusive Skizze liegt ab dem 9. Februar bis zum 9. März 2026 während der Dienststunden im Kundenzentrum Planen und Bauen öffentlich zur Einsicht aus. Die Einsicht ist nur durch Terminvereinbarung mit dem Kundenzentrum (Tel. 02 51/4 92-62 16) möglich.
26. Januar bis 27. Februar
Im Rahmen einer Katastervermessung (Teilungsvermessung) in der Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 19, Flurstück 498 wurden die Grenzen einiger Flurstücke teilweise neu abgemarkt. Die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Eigentümer konnten nicht formgerecht bzw. können nur mit unvertretbar hohem Aufwand ermittelt werden und an der Vermessung beteiligt werden.
Gemäß des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster wird die Grenzermittlung und Abmarkung von Grundstücksgrenzen daher durch Offenlegung bekannt gegeben. Die am 7. Januar 2026 geführte Grenzniederschrift inklusive Skizze liegt ab dem 26. Januar bis zum 27. Februar 2026 während der Dienststunden im Kundenzentrum Planen und Bauen öffentlich zur Einsicht aus. Die Einsicht ist nur durch Terminvereinbarung mit dem Kundenzentrum (Tel. 02 51/4 92-62 16) möglich.
12. Januar bis 13. Februar
Der Bericht zur kommunalen Wärmeplanung ist bis zum 15. Februar online über das Beteiligungsportal NRW einsehbar. Im Kundenzentrum des Stadthauses 3 wird der Bericht während der Öffnungszeiten bis zum 13. Februar ausgelegt.
Stellungnahmen zur Wärmeplanung können online abgegeben werden.
5. Januar bis 5. Februar
Erneute Offenlegung der Bauleitpläne im Bereich südlich des Stadthafens I (42. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 541).
Veröffentlichung der Bauleitpläne im Bereich nördlich des Stadthafens I (72. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 600).

