Seiteninhalt
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Laut Gemeindeordnung müssen Gemeinden mit mindestens 5000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern einen Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration bilden. Er steht in der Nachfolge von Integrationsrat und Ausländerbeirat, die es in ihren unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen Ausprägungen in Münster bereits seit 1984 gibt.
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat laut Ratsbeschluss 27 Mitglieder, davon sind 9 Ratsmitglieder, die der Rat bestimmt. Die weiteren 18 Mitglieder werden von allen Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder nach den Bestimmungen des § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz erworben haben, in einer Stadt gewählt. Sie müssen darüber hinaus
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten (sofern sie ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit haben) und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Die letzte Wahl fand am Tag der Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen, also am 14. September 2025, statt. Das amtliche Endergebnis finden Sie auf den Seiten des Wahlamtes:
Entsprechend der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens kann sich der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration mit allen Angelegenheiten der Stadt Münster befassen. Der Rat und der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sollen sich über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde abstimmen.
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration engagiert sich neben den rechtlich vorgesehenen Beteiligungsmöglichkeiten für die gleichberechtigte Teilhabe und Chancengerechtigkeit der Menschen mit Migrationsvorgeschichte in allen Bereichen des politischen, gesellschaftlichen sowie kulturellen Lebens.
Informationen zu den Mandatsträgern und die Sitzungstermine des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration finden Sie im Ratsinformationssystem:


