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Realisierung des IstaG-Modells Wohnen
Gründung der Wohnungsbaugenossenschaft Münsterland WohnWert eG in Verbindung mit der Gründung von sieben lokalen Wohnungsbaugesellschaften
Die Räte in Altenberge, Drensteinfurt, Everswinkel, Havixbeck, Sendenhorst, Telgte und Warendorf haben ihren Verwaltungen im Zeitraum Mai bis Juli 2025 jeweils einen Gründungsauftrag für eine lokale Wohnungsbaugesellschaft als einhundertprozentiges kommunales Tochterunternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co.KG sowie den Auftrag für die gemeinsame Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft erteilt.
Diese „Münsterland WohnWert e.G.“ sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Geschäftsführer*in als hauptamtlichen Vorstand in Vollzeit.
Das IstaG-Modell Wohnen eröffnet erstmals auch kleineren und mittleren Städten und Gemeinden durch Zusammenarbeit eine eigene und wirtschaftlich tragfähige Wohnungsbaugesellschaft gründen und betreiben zu können.
Struktur
© Lenz und Johlen, Rechtsanwälte Partnerschaft mdB sowie LHP Tax GmbH und LHP Legal GmbH, beide Köln
Das gelingt insbesondere auch dadurch, dass die rechtlich und wirtschaftlich eigenständigen kommunalen Gesellschaften neben ihrer Geschäftsführung kein eigenes Personal vorhalten. Der Geschäftsbetrieb wird sichergestellt durch die Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft als vollumfängliche Dienstleisterin für die derzeit sieben Wohnungsbaugesellschaften. In dieser wird das für die Aufgabenerfüllung erforderliche kaufmännische und technische Personal vorgehalten.
© LHP Tax GmbH und LHP Legal GmbH, Köln
Die mitwirkenden Kommunen wie auch ihre Wohnungsbaugesellschaften sind Mitglieder und Eigentümer der Wohnungsbaugenossenschaft und haben jeweils eine Stimme in der Generalversammlung der Genossenschaft.
© LHP Tax GmbH und LHP Legal GmbH, Köln
Die Wahrnehmung der Bauherren- und Wohnungsverwaltungsaufgaben für die lokalen Wohnungsbaugesellschaften wie auch ihres Geschäftsbetriebs durch die WohnWert Münsterland eG erfolgen auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen.
Die mitwirkenden Städte und Gemeinden haben Ende 2024 / Anfang 2025 die notwendigen Rechtsgrundlagen für die angestrebten Gründungen erarbeitet, ein gemeinsames Investitionsprogramm mit dem Bau von mindestens 300 öffentlich geförderten Wohneinheiten bis 2031 aufgestellt sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit überprüft.
Erste Ergebnisse sind in einem Treffen der Ratsmitglieder aus den mitwirkenden Kommunen am 5. Februar 2025 vorgestellt und erörtert worden. In diesem Rahmen hat die Initiative auch eine Förderzugsage der Landes Nordrhein-Westfalen erhalten. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes unterstützt das Vorhaben mit 350.000 Euro.
Münsterland WohnWert eG und sieben Wohnungsbaugesellschaften in Gründung
Die mitwirkenden Kommunen beabsichtigen bis Anfang 2026 die Voraussetzungen zur Gründung der lokalen Wohnungsbaugesellschaften sowie der Wohnungsbaugenossenschaft „Münsterland WohnWert eG" zu schaffen.
Folgende Schritte sind in Bearbeitung bzw. geplant:
- bis Oktober 2025: Gründung der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften in den IstaG-Kommunen
- ab Okt. 2025: Akquise der Geschäftsführung für die Wohnungsbaugenossenschaft WohnWert Münsterland eV
- Anfang 2026: Gründung der Wohnungsbaugenossenschaft (unter Federführung/Mitwirkung ihrer Geschäftsführung)
- Schlussabstimmung des Investitionsplanes
- Aufstellung des Geschäftsplanes
- Finalisierung der Geschäftsbesorgungsverträge
- Gründungsversammlung (Gründungssatzung, Businessplan, etc.)
- Gründungsprüfung durch Prüfverband
- Eintragung im Genossenschaftsregister
- anschließend: Bezug Geschäftsräume und Beginn Geschäftsbetrieb und Mitarbeiterakquise. Der Geschäftsbetrieb wird mit Sitz in Telgte angestrebt.
Links mit näheren Informationen
Exemplarische Vorlage zum Gründungsbeschluss in Warendorf
Auswahl von Anlagen zu den Gründungsbeschlüssen:
Wohnungsbestand insgesamt und gefördert
Präsentationen im Rätetreffen am 5. Februar 2025
Entwurf Gesellschaftsvertrag GmbH & Co. KG
Entwurf Satzung Komplementär-GmbH


