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Ausschnitt eines alten Stadtplans von Münster aus dem Jahre 1862
 
Straßenschild Ringoldgasse
 
 
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Erbdrostenweg

Stadtbezirk:Münster-Südost
Statistischer Bezirk: Gremmendorf-Ost
Entstehung: 1921
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Diese Straße wurde im Jahre 1921 nach dem Grundeigentümer von Haus Lütkenbeck, Graf Droste zu Vischering, Erbdroste, benannt, nach dem auch die Straße Im Drostebusch und der Vischeringweg im benachbarten St. Mauritz ihre Namen erhielten.
Quelle: Wilhelm Kohl in: Münstersche Zeitung, etwa 1957/58

Der Erbdroste
Kaiser, Könige, aber auch sonstige Landesherren wie z.B. die Fürstbischöfe von Münster, zeichneten ihre Vasallen (Gefolgsleute) dadurch aus, dass sie ihnen Hofämter übertrugen. So gab es das Amt eines Drosten, eines Marschalls, eines Mundschenks und eines Kämmerers.

Der Droste (auch Truchseß, ursprünglich dapifer genannt) war der Verwalter der fürstbischöflichen Güter. Für seine Dienstleistungen wurde er mit bestimmten Lehngütern ausgestattet. Gleiches galt auch für die anderen Hofämter.

Die Familie Droste zu Vischering gehört zum Uradel des Fürstentums Münster, die mit Albertus dapifer, bischöflich-münsterischer Droste, 1170 erstmalig urkundlich erwähnt wird. Im Laufe der Zeit wurden die Hofämter erblich, so dass man sie auch Erbämter und den Drosten Erbdroste nannte.

Seit 1220 befand sich das Amt des Erbdrosten der Fürstbischöfe von Münster nachweislich stets in der Familie Droste zu Vischering. Der Name ist dadurch entstanden, dass der Bischof von Münster am 25.7.1271 dem Ritter Albert Dapifer, Droste des Fürstbistums, die Burg Vischering als Dienstsitz anwies. So wurde der Name Droste zu Vischering gebräuchlich, obwohl der ursprüngliche Name von Wulffheim lautete. Mit dem Untergang des Fürstbistums Münster im Jahre 1803 erlosch das Erbdrostenamt. Als Rechtsnachfolger des Fürstbischofs von Münster bestätigte der König von Preußen um 1840 die münsterischen Erbämter als Titel für die Oberhäupter der betreffenden Familien. Der Chef des Hauses Droste zu Vischering trägt daher auch heute noch den Titel Erbdroste des Fürstentums Münster. Eine Amtsfunktion ist damit allerdings nicht verbunden. In den Grafenstand wurde Adolph Heidenreich Freiherr Droste zu Vischering, *1769, †1826 und seine Nachkommen durch den preußischen König Friedrich Wilhelm III am 3.10.1826 erhoben.
Quelle: Erwin Dickhoff, Coesfelder Straßen, Coesfeld 1994