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Bäume
Grundsatzbeschluss zur Baumschutzsatzung erfolgt
Der Rat der Stadt Münster hat am 18. Mai 2022 den Grundsatzbeschluss gefasst, in Münster eine Baumschutzsatzung einzuführen. Eine Baumschutzsatzung kann von einer Stadt oder Gemeinde gemäß § 49 Landesnaturschutzgesetz erlassen werden, um Bäume zu schützen und deren positive Vorzüge langfristig zu erhalten.
Die Beschlussvorlage der Verwaltung ist dem Ratsinformationssystem der Stadt Münster zu entnehmen:
Wie geht es weiter?
Der Rat der Stadt hat die Verwaltung damit beauftragt, eine Baumschutzsatzung für Münster zu erarbeiten und ihm zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Erstellung der Satzung werden unter fachjuristischer Begleitung die politischen Vertretungen, die interessierte Öffentlichkeit und die Fachverbände frühzeitig beteiligt.
Intensive Abstimmung
Im Rahmen des intensiven Abstimmungsprozesses sollen konkrete Fragen erörtert werden, wie die Baumschutzsatzung für Münster ausgestaltet werden soll, z.B:
- Welche Bäume sind betroffen?
- Welche Verbotsregelungen sollen gelten?
- Welche Ausnahmeregelungen soll es geben?
- Wie sollen die Regelungen zur Ersatzpflanzung bzw. Ersatzgeldzahlung aussehen?
Wann tritt die Baumschutzsatzung in Kraft?
Die Satzung tritt erst nach einem erneuten Beschluss des Rates über die konkrete Satzung in Kraft. Hierzu müssen zunächst die oben beschriebenen Fragen erörtert werden und in einem Satzungsentwurf münden, der politisch zu beraten ist. Zurzeit wird von einem Inkrafttreten im Frühjahr 2023 ausgegangen.
Baumschutz auch ohne Baumschutzsatzung? - Auf jeden Fall!
Auch wenn es in Münster noch keine Baumschutzsatzung gibt, können an bestimmten Stellen im Stadtgebiet Bäume unter einem besonderen Schutz stehen. Dies ist der Fall, wenn sie als Naturdenkmal eingestuft wurden oder wenn besondere Festsetzungen im Bebauungsplan existieren. In solchen Fällen dürfen die Bäume vom Eigentümer oder von der Eigentümerin nicht ohne Einverständnis der Stadt Münster entfernt oder in ihrer Vitalität beeinträchtigt werden. Auch der Schutz von geschützten Tieren ist zu beachten.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Baum einem solchen Schutz unterliegt, fragen Sie die Fachleute in der Stadtverwaltung!
Bitte vermeiden Sie unnötige Baumfällungen!
Auch bei Vorliegen einer Baumschutzsatzung ist die Fällung von Bäumen im Rahmen des Regelungsgehaltes der Satzung nicht völlig ausgeschlossen. Eine zulässige bauliche Entwicklung wird durch eine Baumschutzsatzung nicht verhindert. Es ist daher nicht sinnvoll, im Vorgriff der Satzung Bäume unnötig zu fällen. Bewahren Sie bitte im Interesse von Mensch und Natur den wertvollen Baumschatz von Münster.
Weiterer Baumschutz? - Ja, bitte!
Der Lebensraum der Straßen- und Stadtbäume ist baulich eingeschränkt und gibt den Bäumen keine normalen Entwicklungsmöglichkeiten. Deshalb gilt es, diese Bäume vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen:
- Baumscheiben sollten so groß wie möglich angelegt werden. Zu kleine Baumscheiben verhindern, dass Luft und Wasser an die äußeren Wurzelenden gelangen.
- Pfähle, Poller und ähnliche Hindernisse sollten die Baumscheiben vor parkenden Autos schützen. Parkende Autos, Bodenauffüllungen oder schwere Gegenstände auf den Baumscheiben pressen den Boden zusammen und verhindern, dass der Boden durchlüftet wird und die Wurzeln mit dem Wasser genügend Nährstoffe aufnehmen.
- Schäden an der Baumrinde sind grundsätzlich zu vermeiden. Durch Anfahrschäden von Autos oder angelehnte Fahrräder können dem Baum Rindenverletzungen zugefügt werden, sodass Pilze und Bakterien in den Baum eindringen und den Baum weiter schädigen können.
- Alle Bauarbeiten im öffentlichem Raum sind so durchzuführen, dass die Wurzeln von Bäumen möglichst unverletzt bleiben! Die Baumscheiben oder die Baumstämme sind durch Schutzzäune bzw. Schutzhölzer oder -schläuche vor mechanischen Beschädigungen zu schützen. Baumaßnahmen im Bereich von städtischen Bäumen müssen im Amt für Grünflächen und Umweltschutz vor Baubeginn gemeldet werden.
- Baumscheiben sollten nicht als Hundetoilette benutzt werden. Hundeurin und -kot verätzen die Rinde und stören den Nährstoffhaushalt im Boden.
- Bodenverschmutzung: Öl, Benzin, Salze und Abwasser sind zu verhindern, da sie die Wurzeln angreifen.
- Abgase aus Gewerbe, Verkehr und Haushalten sind zu minimieren, da sie Schadstoffe verbreiten und Sommersmog (bodennahes Ozon) verursachen, der Blätter und Rinde angreift.