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Bauunterlagen / Formulare
Beim Antragsverfahren begleitet Sie ein Entwurfsverfasser oder Architekt. Da es im Baurecht jedoch eine Fülle an Gesetzesvorgaben zu beachten gilt, sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an. Wir beraten Sie gern.
Wir bieten Ihnen die für Bauanträge notwendigen Formulare als PDF-Dokumente an, die Sie am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken können.
Die Formulare im Überblick:
- Antrag auf Vorbescheid / Bauantrag im einfachen Genehmigungsverfahren
- Vorlage in der Genehmigungsfreistellung
- Bauantrag Sonderbauten
- Anzeige Abbruch
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung
- Bauantrag für Werbeanlage / Antrag auf Vorbescheid für Werbeanlage
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Antrag auf Grundstücksteilung
- Anforderung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Antrag auf Kampfmittelüberprüfung (PDF, 202 KB)
- Erhebungsbogen an das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (für Baugenehmigung oder Abgang)
sonstige Formulare:
Welche Unterlagen für welchen Antrag?
Wir haben Ihnen für die verschiedenen Bauvorhaben Checklisten zusammengestellt, in denen alle wichtigen Unterlagen für Ihren Antrag aufgeführt sind:
- Infoblatt für Bauherren (PDF, 36.1 KB)
- Merkblatt Freiflächengestaltungsplan (PDF, 43.4 KB)
- Vollständigkeitsnachweis für Abbrüche (PDF, 109 KB)
- Vollständigkeitsnachweis für Voranfragen (PDF, 21.0 KB)
- Vollständigkeitsnachweis für Carports, Garagen, Terrassenüberdachungen, Wintergärten (PDF, 26.4 KB)
- Vollständigkeitsnachweis für genehmigungsfreie Bauvorhaben (PDF, 21.0 KB)
- Vollständigkeitsnachweis für Nutzungsänderungen (PDF, 22.8 KB)
- Vollständigkeitsnachweis für Sonderbauten (PDF, 21.8 KB)
- Vollständigkeitsnachweis für Werbeanlagen (PDF, 17.6 KB)
- Vollständigkeitsnachweis für Wohnhäuser und "kleine" Sonderbauten (PDF, 21.2 KB)
Faltblatt zur Gebäudeeinmessung
Wenn Ihr Bauvorhaben fertiggestellt ist, wird das Gebäude im Liegenschaftskataster dargestellt und beschrieben. Hierzu müssen Sie Ihr Gebäude einmessen lassen. Mit der Gebäudeeinmessung können Sie das Vermessungs- und Katasteramt oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragen.
Alle wichtigen Informationen zur Gebäudeeinmessungspflicht hat das Vermessungs- und Katasteramt in einem Faltblatt zusammengestellt. Das Faltblatt liegt an der Infotheke und bei der Katasterauskunft im Kundenzentrum – Planen, Bauen –, Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, aus. Sie können es auch direkt beim Vermessungs- und Katasteramt anfordern: