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Bauunterlagen / Formulare
Beim Antragsverfahren begleitet Sie ein Entwurfsverfasser oder Architekt. Da es im Baurecht jedoch eine Fülle an Gesetzesvorgaben zu beachten gilt, sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an. Wir beraten Sie gern.
Wir bieten Ihnen die für Bauanträge notwendigen Formulare als PDF-Dokumente an, die Sie am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken können.
Überarbeitung der Antragsformulare
Die Antragsformulare werden zurzeit überarbeitet. In der Zwischenzeit können Sie die Formulare auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen nutzen.
Vordrucke für Bauanträge (Anlagen zur VV BauPrüfVO)
Sonstige Formulare:
- Baubeginnanzeige
- Anzeige der Rohbaufertigstellung
- Anzeige der Fertigstellung
- Anforderung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Antrag auf Kampfmittelüberprüfung
- Erhebungsbogen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW (für Baugenehmigung oder Abgang)
- Antragsformular für eine planungsrechtliche Auskunft
- Formular Artenschutz bei Bauanträgen Das Formular fügen Sie bitte den Bauantragsunterlagen bei, sofern dies erforderlich ist.
- Antrag auf Durchführung von Maßnahmen an geschützten Bäumen im Zusammenhang mit einem Bauantrag (PDF, 399 KB)
Welche Unterlagen für welchen Antrag?
Wir haben Ihnen für die verschiedenen Bauvorhaben Checklisten zusammengestellt, in denen alle wichtigen Unterlagen für Ihren Antrag aufgeführt sind:
- Infoblatt für Bauherren (PDF, 36.1 KB)
- Merkblatt Freiflächengestaltungsplan (Stand: Mai 2024) (PDF, 584 KB)
- Vollständigkeitsnachweis für Abbrüche (PDF, 109 KB)
- Vollständigkeitsnachweis für Voranfragen (PDF, 21.0 KB)
- Vollständigkeitsnachweis für Carports, Garagen, Terrassenüberdachungen, Wintergärten (PDF, 26.4 KB)
- Vollständigkeitsnachweis für genehmigungsfreie Bauvorhaben (PDF, 21.0 KB)
- Vollständigkeitsnachweis für Nutzungsänderungen (PDF, 42.9 KB)
- Vollständigkeitsnachweis für Sonderbauten (PDF, 21.8 KB)
- Vollständigkeitsnachweis für Werbeanlagen (PDF, 17.6 KB)
- Vollständigkeitsnachweis für Wohnhäuser und "kleine" Sonderbauten (PDF, 21.2 KB)
Faltblatt zur Gebäudeeinmessung
Wenn Ihr Bauvorhaben fertiggestellt ist, wird das Gebäude im Liegenschaftskataster dargestellt und beschrieben. Hierzu müssen Sie Ihr Gebäude einmessen lassen. Mit der Gebäudeeinmessung können Sie das Vermessungs- und Katasteramt oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragen.
Alle wichtigen Informationen zur Gebäudeeinmessungspflicht hat das Vermessungs- und Katasteramt in einem Faltblatt zusammengestellt. Das Faltblatt liegt an der Infotheke und bei der Katasterauskunft im Kundenzentrum Planen und Bauen, Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, aus. Sie können es auch per E-Mail beim Vermessungs- und Katasteramt anfordern:
katasteramt(at)stadt-muenster.de