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Übertragung / Schenkung / Teilverkauf von Immobilien zu Lebzeiten

Es kann sinnvoll sein, Immobilien, aber auch andere Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf die Erben zu übertragen. Hierfür können sozialrechtliche, steuerrechtliche oder erbrechtliche Gründe sprechen. 
 

Ehepaar um die 60 Jahre lacht in die Kamera.
Bildrechte: Fotolia

Schon zu Lebzeiten Vermögen weitergeben.

In dem Vortrag wird dargelegt, aus welchen Gründen, eine lebzeitige Schenkung sinnvoll sein kann. Des Weiteren wird auf die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten eingegangen, was zum Beispiel zu beachten ist, wenn ein Vorbehalt von Rechten, wie z.B. Nießbrauch- oder Wohnrecht, erfolgen soll. 
Zum Abschluss wird auf das Thema Teilverkauf von Immobilien zu Lebzeiten als Alternative eingegangen.
Die Referentin ist Rechtsanwältin und Notarin und Fachanwältin für Erb- und Agrarrecht.