Seiteninhalt
Abstimmungs-ABC Bürgerentscheid
Abstimmungsberechtigung
Bis zum 15. Oktober 2016 wird jeder Abstimmungsberechtigte schriftlich darüber informiert, dass er in das Abstimmungsverzeichnis aufgenommen wurde. Dies geschieht durch einen Abstimmungsbenachrichtigungsbrief, aus dem auch das Abstimmungslokal zu ersehen ist.
Diese Abstimmungsbenachrichtigung enthält auf der Rückseite einen Antrag für einen Abstimmungsschein (Briefabstimmung). Sollten Sie keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie der Meinung sind, abstimmungsberechtigt zu sein, so fragen Sie bitte baldmöglichst nach dem 15.Oktober 2016 beim Wahlamt nach.