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Wahlhelfende
Allgemeines
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände, als Hilfskräfte zur Durchführung der Wahl im Wahlraum oder bei der Auszählung der Wahlbriefe eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise die:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels und
- Mitarbeit bei der Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vom Wahlamt der Stadt Münster bestellt. Bevorzugt werden Personen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden. Sie können hierzu aber auch verpflichtet werden. Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).
Helfen Sie mit
Sie haben Interesse bei der nächsten Wahl ehrenamtlich zu unterstützen? Die nächste planmäßige Wahl ist die Landtagswahl in NRW. Diese findet am 25. April 2027 statt. Eine Anmeldung als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer wird in Kürze möglich sein.


