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Abstimmungs-ABC Bürgerentscheid
Abstimmungsvorstand
Für jeden Abstimmungsbezirk wird ein Abstimmungsvorstand gebildet. Der Abstimmungsvorstand besteht aus Personen, die diese Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen. Der Abstimmungsvorstand setzt sich zusammen aus
- dem Abstimmungsvorsteher / der Abstimmungsvorsteherin,
- dem stellvertretenden Abstimmungsvorsteher / der stellvertretenden Abstimmungsvorsteherin und
- drei bis sieben Beisitzern / Beisitzerinnen, aus diesem Kreis wird ein Schriftführer / eine Schriftführerin sowie ein stellvertretender Schriftführer / eine stellvertretende Schriftführerin bestimmt.
Zur Übernahme des Ehrenamtes als Abstimmungsvorstandsmitglied ist grundsätzlich jeder Abstimmungsberechtigte verpflichtet.