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Abstimmungs-ABC Bürgerentscheid
Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis
Wie bei anderen Abstimmungen ist auch bei dem Bürgerentscheid am 6. November 2016 das Abstimmungsverzeichnis nur noch beschränkt einsehbar. In der Zeit vom 17. bis 21. Oktober 2016 steht Ihnen das Abstimmungsverzeichnis im Hauptabstimmungsbüro zur Einsichtnahme zur eigenen Person bereit. Für Daten anderer Personen gilt dies nur unter sehr eng begrenzten Voraussetzungen (Glaubhaftmachung von Tatsachen, aus denen sich die Unrichtigkeit des Abstimmungsverzeichnisses ergibt).
Ein Einspruch ist schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift einzulegen, zudem müssen unter Umständen Beweismittel beigebracht werden. Die Entscheidung über den Einspruch erfolgt dann unverzüglich und wird Ihnen spätestens am 27. Oktober 2016, gegebenenfalls durch Zustellung einer berichtigten Abstimmungsbenachrichtigung, mitgeteilt.