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Wahl-Lexikon Bundestagswahl
An-, Ab- und Ummeldung Ihres Wohnsitzes
In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 12. Januar 2025 ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Münster angemeldet haben.
Wegzug aus Münster
Ziehen Sie bis zum Wahltag aus Münster fort, so geht Ihr Wahlrecht für die Bundestagswahl in Münster nicht verloren. Sie können, sofern Sie in der neuen Gemeinde keinen Antrag auf Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis stellen, in Münster wählen, beispielsweise per Briefwahl.
Zuzug in Münster
Wahlberechtigte Personen, die sich nach dem 12. Januar 2025 bei der Stadt Münster anmelden, bleiben im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde eingetragen und können dort wählen.
Wollen Sie schon in Münster wählen, müssen Sie spätestens bis zum 2. Februar 2025 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis beim hiesigen Wahlamt stellen. Sie werden in diesem Fall aus dem Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Gemeinde gestrichen.
Umzug in Münster
Bei einem Umzug innerhalb von Münster nach dem 12. Januar 2025 bleibt Ihr Eintrag im Wählerverzeichnis unverändert. Eine Eintragung, die zur Zuständigkeit des Wahlamtes Ihres neuen Wohnortes führen würde, ist zu diesem (späten) Zeitpunkt nicht mehr möglich.


