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Wahl-Lexikon Bundestagswahl
Auszählung
Direkt nach Schließung der Wahllokale - aus Rechtsgründen pünktlich um 18 Uhr - werden die zur Wahl rechtzeitig abgegebenen Stimmen ausgezählt. Zuerst die Zweitstimmen, dann die Erststimmen. Die Auszählung der Stimmen erfolgt öffentlich. Ausgezählt wird öffentlich und von dem für den jeweiligen Stimmbezirk (für die Briefwahl - Briefwahlbezirk) eingesetzten Wahlvorstand (für die Briefwahl - Briefwahlvorstand) im Wahllokal (für die Briefwahl am zentralen Auszählungsort).
Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Infos zum veränderten Wahlrecht gibt es hier.


