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Wahl-Lexikon Bundestagswahl
Deutsche im Ausland
Im Ausland lebende Deutsche können auch an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen, nachdem Sie erfolgreich einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis an die deutsche Gemeinde gerichtet haben, in dessen Gemeindegebiet sie vor Ihrem Wegzug ins Ausland zuletzt mit ihrer alleinigen oder Haupt-Wohnung angemeldet waren.
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Briefwahlunterlagen können erst nach Eintreffen der Stimmzettel (vollständig) versandt werden. Das Wahlamt erwartet die Stimmzettel am 5. Februar 2025. Briefwahlunterlagen für im Ausland lebende Deutsche werden mit der höchsten Priorität als erste versandt.
Das Auswärtige Amt weist auf die Nutzung der amtlichen Kurierwege hin. Falls das für Sie in Frage kommt, informieren Sie das Wahlamt bitte entsprechend.


