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Wahl-Lexikon Bundestagswahl
Erkrankung am Wahltag
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr, beantragt werden.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung am Wahltag können Sie noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines stellen. Die plötzliche Erkrankung, die für Sie den Besuch Ihres Wahllokales nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten ermöglichen würde, ist etwa durch ein ärztliches Attest zu belegen. Soll eine andere Person die Unterlagen entgegennehmen, muss die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen werden. Diese Person muss sich gegenüber dem Wahlamt ausweisen können.
Das Wahlbüro befindet sich am Wahltag im Stadtweinhaus, Prinzipalmarkt 6/7.


