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Wahl-Lexikon Bundestagswahl
Wahlbenachrichtigungskarten
Mit der Wahlbenachrichtigungskarte werden Sie mit Informationen zur Wahl versorgt, etwa zum Standort des für Sie eingerichteten Wahllokals
Die Wahlbenachrichtigungskarten zur Bundestagswahl werden bis zum 2. Februar 2025 zugestellt. Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl ist unter anderem ihr Eintrag in das Wählerverzeichnis.
Sind Sie im Wählerverzeichnis eingetragen können Sie auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigungskarte wählen. Nehmen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis/Reisepass mit zur Wahl.


