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Europawahl
Die Informationen zu der Europawahl sind noch vorläufig und ohne Gewähr. Die Seiten werden rechtzeitig vor der Wahl aktualisiert.
Europawahl am 9. Juni 2024
Die Bekanntmachung des Wahltages für die zehnte allgemeine unmittelbare Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments wurde am 16. August 2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I, Nr. 213) veröffentlicht.
Wie kann ich wählen?
Das Wahlbüro öffnet am 8. Mai 2024 im Stadthaussaal, Stadthaus 1, Eingang vom Platz des Westfälischen Friedens.
Bitte beachten Sie folgende Fristenregelungen:
- Bis zum 18. Mai 2024 erhalten alle wahlberechtigten Personen eine Wahlbenachrichtigungskarte.
- Deutsche, die im Ausland leben, können bis zum 19. Mai 2024 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
- Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden automatisch in das Wählverzeichnis aufgenommen, wenn Sie entweder fristgerecht noch einen Antrag stellen oder gestellt haben. Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis zum 25. April 2024 (Eingang beim Wahlamt, 48127 Münster), damit Sie im automatisierten Verfahren eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. Letzter Termin der Antragsstellung: 19. Mai 2024.
Sie möchten vorab die Briefwahl beantragen?
- Das Wahlamt verweist zur Beantragung von Wahlscheinen (zur Briefwahl) auf den Internetservice Online Wahlscheinantrag Briefwahl, der ab dem 29. April 2024 freigeschaltet werden soll.
- Informationen und Antrag für Deutsche im Ausland
- Informationen und Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
- Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.
- Öffentliche Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Wahl zum Europäischen Parlament im Amtsblatt der Stadt Münster vom 8.12.2023