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Wahl-ABC Europawahl
Wählbarkeit
Wählbar zum Europäischen Parlament ist, wer am 9. Juni 2024, dem Wahltag zum Europaparlament:
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz ist oder als Unionsbürger oder Unionsbürgerin die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat, also am 9. Juni 2006 oder früher geboren ist,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder nicht aus anderen Gründen die Wählbarkeit verloren hat.