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Wahl-ABC Europawahl
Wahlsystem
Die 96 Abgeordneten aus Deutschland werden gemäß Art. 38 Abs.1 i.V.m. Art. 28 Abs.1 GG in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen. Die Listen sind entweder "Listen für einzelne Länder" (Landeslisten) oder "gemeinsame Listen für alle Länder" (Bundeslisten).
Sie haben eine Stimme. Gewählt wird für eine fünfjährige Wahlperiode von 2024 bis 2029.