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Wahl-ABC Europawahl
Wahlvorstand
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. Der Wahlvorstand besteht aus Wahlberechtigten, die diese Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus
- dem Wahlvorsteher / der Wahlvorsteherin,
- dem stellvertretenden Wahlvorsteher / der stellvertretenden Wahlvorsteherin
- dem Schriftführer / der Schriftführerin
- dem stellvertretenden Schriftführer / der stellvertrenden Schriftführerin
- vier Beisitzern / Beisitzerinnen
Zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlvorstandsmitglied ist grundsätzlich jeder wahlberechtigte Person verpflichtet.