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Wahl ABC Jugendrat
Durchführung der Wahl (Wahlverfahren)
- Der Kandidat bzw. die Kandidatin muss einen Kandidatenbrief erstellen. Der Vordruck kann online über das Internet unter www.jugendrat-muenster.de ausgefüllt werden oder handschriftlich in der Papiervorlage ausgefüllt werden.
- Das Amt für Bürger- und Ratsservice prüft die Wahlvorschläge in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und legt sie dem Wahlausschuss zur Entscheidung vor.
- Die zugelassenen Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter/ von der Wahlleiterin in einer Liste zusammengefasst und bekannt gemacht.
- Die Wahlbewerber und Wahlbewerberinnen werden mit Familienname, Vorname, Alter und Stadtbezirk des Wohnortes in den amtlichen hergestellten Stimmzettel aufgenommen.
- Die Wahl findet in den vom Wahlleiter bzw. von der Wahlleiterin festgelegten Wahlorten statt.
- In den Wahlorten werden Plakate der Kandidatinnen und Kandidaten ausgehängt.
- Die Wahl wird als Urnenwahl durchgeführt. Jeder Wähler bzw. Wählerin hat eine Stimme. Zur Teilnahme an der Wahl reicht der Nachweis aus dem Wählerverzeichnis. Auf Verlangen hat der oder die Wahlberechtigte sich gegenüber dem Wahlvorstand über seine oder ihre Person mit dem Schülerausweis, Kinderpass oder Personalausweis auszuweisen.
Das wird Wahlergebnis öffentlich bekannt gegeben.


