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Wahl ABC Jugendrat
Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)
Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die am Wahltag 12 aber noch nicht 18 Jahre alt sind und zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge (§ 7 WO JR) in Münster ihre Hauptwohnung oder alleinige Wohnung haben.