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Wahl ABC Jugendrat
Wahlergebnisse
- Der Wahlleiter bzw. die Wahlleiterin prüft alle Wahlniederschriften auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit und legt sie dem Wahlausschuss vor. Der Wahlausschuss stellt das Wahlergebnis fest.
- Die Sitzverteilung im Jugendrat erfolgt pro Stadtbezirk. Die Anzahl der Sitze ergibt sich aus der Satzung für den Jugendrat der Stadt Münster. Aus dem jeweiligen Stadtbezirk sind die Kandidaten oder Kandidatinnen in der Reihenfolge der am meisten auf sie abgegebenen Stimmen (Höchststimmenverfahren) gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
- Ist die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten aus einem Stadtbezirk erschöpft, so rückt der Kandidat oder die Kandidatin nach, der oder die in den übrigen Stadtbezirken bei der Wahl die höchste Stimmenzahl aller noch nicht im Jugendrat vertretenen Kandidatinnen und Kandidaten erreicht hat. Jeder Stadtbezirk kann im Jugendrat aber nur mit höchstens 8 Mitgliedern vertreten sein.
- Das Wahlergebnis wird öffentlich bekannt gegeben.


