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Wahl ABC Jugendrat
Wahlrechtsgrundsätze
Die Wahl des Jugendrates findet in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl statt.
Allgemein: Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann wählen.
Unmittelbar: Die Mitglieder des Jugendrates werden von den Wahlberechtigten direkt gewählt.
Frei: Jede Person kann ohne Zwang und Kontrolle entscheiden, ob sie wählt und wen sie wählt.
Gleich: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht bei der Auszählung.
Geheim: Niemand darf und kann feststellen, wie ein anderer gewählt hat.