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Wahl ABC Kommunalwahlen
Wahlvorstand
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. Der Wahlvorstand besteht aus Wahlberechtigten, die diese Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus
- dem Wahlvorsteher / der Wahlvorsteherin,
- dem stellvertretenden Wahlvorsteher / der stellvertretenden Wahlvorsteherin und
- drei bis sieben Beisitzern / Beisitzerinnen, aus diesem Kreis wird ein Schriftführer / eine Schriftführerin sowie ein stellvertretender Schriftführer / eine stellvertretende Schriftführerin bestimmt.
Zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlvorstandsmitglied ist grundsätzlich jeder Wahlberechtigte verpflichtet.