Den Antrag auf Wohngeld stellen Sie beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, Stadthaus 3, Albersloher Weg 33. Erfüllen Sie die Bedingungen, wird das Wohngeld für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Ansprechpartner/in.
Wohngeld kann auch online beantragt werden:
Nachdem mit Hilfe des Wohngeldrechners ein möglicher Wohngeldanspruch ermittelt wurde, kann direkt im Anschluss das Wohngeld beantragt werden.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt - bis auf wenige Ausnahmen - ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke und Anlagen zum Wohngeld zur Verfügung:
Anlagen zum Antrag auf Wohngeld:
Den Antrag auf Mietzuschuss gibt es auch als PDF, das ausgedruckt und per Hand ausgefüllt werden kann:
Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können Sie bei allen hier genannten Einrichtungen abgeben oder per Post an das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung schicken.
Vordrucke erhalten Sie ebenfalls beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, Stadthaus 3 (Albersloher Weg 33), sowie an folgenden Stellen:
Amt für Wohnungswesen
und Quartiersentwicklung
Bahnhofstraße 8-10, 48143 Münster
Postanschrift: 48127 Münster
Tel. 02 51/ 4 92-64 02
Fax 02 51/ 4 92-77 33
wohnungsamt@stadt-muenster.de
Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr