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Wohngeld
Der Wohngeldantrag
Den Antrag auf Wohngeld stellen Sie beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, Bahnhofstraße 8-10, 48143 Münster. Erfüllen Sie die Bedingungen, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Einen Erklärfilm zum Wohngeld finden Sie unten auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes NRW.
Über den Wohngeldrechner können sie ihren Wohngeldanspruch berechnen
Online-Antrag
Online-Antrag - Erstantrag Mietzuschuss
Online-Antrag - Erstantrag Lastenzuschuss
Antrag zum Ausfüllen und Ausdrucken
Den Antrag auf Mietzuschuss gibt es auch als PDF-Dokument, das ausgedruckt und per Hand ausgefüllt werden kann:
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag (PDF, 129 KB)
- Antrag auf Mietzuschuss (PDF, 264 KB)
-
Antrag auf Lastenzuschuss
(PDF, 217 KB)
Die aufgeführten Anlagen zum Antrag auf Wohngeld können digital ausgefüllt werden. Sollten diese nachfolgenden Lebenssituationen für Sie zutreffen, müssen die ausgefüllten Anlagen dem Antrag beigefügt werden.
- Anlage Zusatzeinkünfte (PDF, 72.5 KB)
- Verdienstbescheinigung (PDF, 134 KB)
- Angaben des Vermieters zum Wohnraum (PDF, 301 KB)
Vordrucke in Papierform und Annahme der Anträge
Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können Sie bei allen hier genannten Einrichtungen abgeben oder per Post an das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung schicken.
Vordrucke erhalten Sie ebenfalls beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, Bahnhofstraße 8-10, 48155 Münster, sowie an folgenden Stellen:


