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Wohnberechtigung und Wohnungsvermittlung
Coronavirus: Informationen zu unseren Dienstleistungen
In der anhaltenden COVID-19-Pandemie verfolgt die Stadt Münster weiterhin das Ziel, infektionsfördernde Kontakte im erforderlichen Umfang zu begrenzen.
Zu Ihrem eigenen Schutz und zur Vermeidung einer Ansteckung können Sie auf den folgenden Wegen Kontakt zum Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung aufnehmen:
- Telefonisch: wir beraten Sie gerne telefonisch (02 51/4 92-64 85) zu Ihrem Anliegen und klären mit Ihnen alle Fragen zum Thema Wohnberechtigungsschein und Wohnungsvermittlung
- Postalisch / per E-Mail: Fragen und Anliegen können Sie uns auch schriftlich mitteilen. Außerdem können Sie per Post oder E-Mail einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein zu stellen - ganz bequem von zu Hause aus! Wenn Sie den Antrag direkt vorbeibringen wollen, steht Ihnen der Briefkasten am Dienstgebäude „Bahnhofstraße 8-10“ zur Verfügung. Der Briefkasten wird täglich geleert.
- Termin: wenn Sie ein dringendes und erforderliches Anliegen haben, das nicht durch eine telefonische oder schriftliche Beratung gelöst werden kann, können im Einzelfall Termine vereinbart werden, telefonisch (02 51/4 92-64 85) oder per E-Mail.
Wir bitten Sie ausdrücklich, von nicht erforderlichen und dringenden Terminanfragen abzusehen, um das Infektionsrisiko für alle Beteiligten möglichst gering zu halten.
Im Falle einer persönlichen Vorsprache beachten Sie bitte die folgenden Verhaltensregeln:
- Der Zugang zum Gebäude ist nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich!
- Melden Sie sich bitte im Eingangsbereich beim Security-Personal, das Ihnen den Weg weist.
- Während dem Aufenthalt in unserem Gebäude empfehlen wir das Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske oder OP-Maske).
- Während des Termins ist ein ausreichender Abstand zu den Mitarbeitenden (mindestens 1,5 m) zu halten!
- Wenn Sie nicht auf eine Begleitperson angewiesen sind, kommen Sie bitte alleine zu dem Termin.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Informationen für schutzsuchende Menschen aus der Ukraine
Iнформація для громадян України, які шукають захисту
Sobald Sie eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde erhalten haben, können Sie beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Es genügt auch, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung der Ausländerbehörde haben, dass der Aufenthaltstitel erteilt wurde.
Vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Sie (und Ihre Haushaltsangehörigen) ist es leider nicht möglich, einen Wohnberechtigungsschein auszustellen.
Sie haben weitere Fragen zum Wohnberechtigungsschein? Dann kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an info-wbs@stadt-muenster.de oder telefonisch unter 02 51/4 92–64 85.
Für alle anderen Fragen verweisen wir auf die allgemeine Informationsseite der Stadt Münster zur Ukraine und die städtische Info-Hotline „Hilfe für die Ukrainer“.
Städtische Info-Hotline „Hilfe für die Ukraine“: Tel. 02 51/4 92-55 60
Особи, які мають посвідку на проживання (Aufenthaltserlaubnis) відповідно до §24 AufnthG, можуть отримати свідоцтво про право на житло (Wohnberechtigungsschein).
Рішення про оформлення та видачу посвідки на постійне проживання приймає територіальний підрозділ Державної міграційної служби (Ausländerbehörde).
Якщо посвідка на проживання ще не може бути пред`явлена, достатньо пред`явити так зване фіктивне свідоцтво.
Заяву на cвідоцтво про право на житло (WBS) необхідно подати у відділeння обслуговування та житлових справ Управління реєстрації мешканців (Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung).
Усі необхідні документи можна надіслати поштою за адресою Bahnhofstraße 8-10, 48143 або е-mail: info-wbs@stadt-muenster.de.
Якщо у Вас залишились питання щодо cвідоцтва про право на житло (WBS)- звертайтесь до нас через нашу загальну адресу електронної пошти info-wbs@stadt-muenster.de або гарячу лінію- 02 51/4 92-64 85.
З усіх інших питань переходьте за поcиланням на загальну інформаційну сторінку міста Мюнстера про Україну (https://www.stadt-muenster.de/uk/informacija-dlja-bizhenciv-z-ukrajini) та міську інформаційну гарячу лінію «Допомога українцям»: тел. 02 51/4 92 55-60.
Unsere Serviceleistungen
Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
- stellt die für den Bezug von öffentlich geförderten Wohnungen - Sozialwohnungen - notwendigen Wohnberechtigungsscheine aus
- hilft und unterstützt Wohnungssuchende bei der Vermittlung von angemessenem Wohnraum
- betreut und hilft älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen beim Umzug
- kümmert sich im Rahmen von Projekten um die Wohnraumversorgung von Studierenden
- bietet Serviceleistungen für Vermieter im Rahmen der Wohnungsvermittlung an