Wir fördern Ihre Wohnbaumaßnahme im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit dem Geld des Landes Nordrhein-Westfalen und mit städtischen Mitteln.
Wir helfen Ihnen, wenn Sie Wohngeld oder Bezugsgenehmigungen wie z. B. die Wohnberechtigungsbescheinigung benötigen. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen stimmen, zahlen wir das Wohngeld an Sie aus bzw. Sie erhalten von uns die notwendigen Bescheinigungen.
Wir vermitteln Ihnen preiswerten Wohnraum. Wenn Sie im Alter noch einmal umziehen wollen oder wenn Sie aufgrund einer Behinderung eine neue Wohnung suchen, unterstützen wir Sie durch Information und Beratung. In Einzelfällen haben wir auch die Möglichkeit Ihnen organisatorisch und finanziell zur Seite zu stehen.
Wir möchten, dass Ihnen in Münster ein ausreichender Bestand an kostengünstigen Wohnungen zur Verfügung steht. Deshalb unterstützen wir Vermieter, geeignete Mieter für ihren Wohnraum zu finden. Dabei ist uns wichtig, dass der vorhandene Wohnraum
Damit Sie auch langfristig gut in Münster wohnen können, behalten wir die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt für Sie im Auge. Mit einem Mix aus einzelnen Projekten und einer übergreifenden Planung wollen wir auch zukünftig ein ausreichendes und preiswertes Wohnungsangebot sichern.
Amt für Wohnungswesen
und Quartiersentwicklung
Stadthaus 3
Albersloher Weg 33, 48155 Münster
Postanschrift: 48127 Münster
Tel. 02 51/ 4 92-64 02
Fax 02 51/ 4 92-77 33
wohnungsamt@stadt-muenster.de
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 15 bis 18 Uhr
(Donnerstagvormittag keine Öffnungszeit!)
Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr
Während der Öffnungszeiten sind telefonische Auskünfte nur eingeschränkt möglich.