Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Wohngeld gibt es
Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Damit Sie besser einschätzen können, ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden Informationen zusammengestellt:
Wir sagen Ihnen, was Wohngeld ist und wer es bekommt, nennen Ihnen Ansprechpartner und bieten Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsformulare und weitere Formulare zum Ausdrucken an.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner des
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen ausrechnen lassen.
Wohngeld kann auch online beantragt werden:
Nachdem mit Hilfe des Wohngeldrechners ein möglicher Wohngeldanspruch ermittelt wurde, kann direkt im Anschluss das Wohngeld beantragt werden.
Amt für Wohnungswesen
und Quartiersentwicklung
Stadthaus 3
Albersloher Weg 33, 48155 Münster
Postanschrift: 48127 Münster
Tel. 02 51/ 4 92-64 02
Fax 02 51/ 4 92-77 33
wohnungsamt@stadt-muenster.de
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 15 bis 18 Uhr
(Donnerstagvormittag keine Öffnungszeit!)
Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr
Während der Öffnungszeiten sind telefonische Auskünfte nur eingeschränkt möglich.