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Wohngeld
Coronavirus: Informationen zu unseren Dienstleistungen
In der anhaltenden COVID-19-Pandemie verfolgt die Stadt Münster weiterhin das Ziel, infektionsfördernde Kontakte im erforderlichen Umfang zu begrenzen.
Zu Ihrem eigenen Schutz und zur Vermeidung einer Ansteckung können Sie auf den folgenden Wegen Kontakt zum Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung aufnehmen:
- Telefonisch: wir beraten Sie gerne telefonisch (02 51/4 92-64 18) zu Ihrem Anliegen und klären mit Ihnen alle Fragen zum Thema Wohngeld.
- Postalisch / per E-Mail: Fragen und Anliegen können Sie uns auch schriftlich mitteilen. Auch einen Antrag auf Wohngeld können Sie per Post oder E-Mail an wohngeld@stadt-muenster.de stellen - ganz bequem von zu Hause aus! Wenn Sie den Antrag direkt vorbeibringen wollen, steht Ihnen der Briefkasten am Dienstgebäude „Bahnhofstraße 8-10“ zur Verfügung. Der Briefkasten wird täglich geleert.
- Termin: wenn Sie ein dringendes und erforderliches Anliegen haben, das nicht durch eine telefonische oder schriftliche Beratung gelöst werden kann, können im Einzelfall Termine vereinbart werden, telefonisch (02 51/4 92-64 18) oder per E-Mail.
Wir bitten Sie ausdrücklich, von nicht erforderlichen und dringenden Terminanfragen abzusehen, um das Infektionsrisiko für alle Beteiligten möglichst gering zu halten.
Im Falle einer persönlichen Vorsprache beachten Sie bitte die folgenden Verhaltensregeln:
- Der Zugang zum Gebäude ist nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich!
- Melden Sie sich bitte im Eingangsbereich beim Security-Personal, das Ihnen den Weg weist.
- Der Zugang zum Gebäude ist nur mit einem Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske oder OP-Maske) erlaubt.
- Während des Termins ist ein ausreichender Abstand zu den Mitarbeitenden (mindestens 1,5 m) zu halten!
- Wenn Sie nicht auf eine Begleitperson angewiesen sind, kommen Sie bitte alleine zu dem Termin.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Allgemeine Informationen
Aktuelles:
Ab dem 1. Januar 2021 wird das Wohngeld um die sogenannte CO2-Komponente aufgestockt, die die Wohngeldempfänger bei den Heizkosten entlasten soll. Die Aufstockung erfolgt, indem die zu berücksichtigende Miete bzw. Belastung pauschal um einen feststehenden Betrag erhöht wird, unabhängig von der Heizungsart. Für einen Zwei-Personen-Haushalt ergibt sich voraussichtlich eine durchschnittliche Erhöhung um 12 EUR pro Monat.
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, brauchen Sie keinen Antrag zu stellen, Sie erhalten Anfang Januar 2021 einen neuen Wohngeldbescheid und das höhere Wohngeld ausgezahlt.
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Broschüre des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI):
Kurzinformation zur Wohngeldreform (PDF, 449 KB)
Sie haben die Möglichkeit, Wohngeld online zu beantragen:
Über den Wohngeldrechner NRW www.wohngeldrechner.nrw.de können Sie Ihren Wohngeldanspruch ermitteln.
Direkt im Anschluss daran können Sie dann das Wohngeld beantragen. Bitte beachten Sie, dass dem Antrag Unterlagen beizufügen sind. Diese können Sie entweder postalisch, per Fax oder per E-Mail an uns senden.
Weitere Informationen:
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims,
- als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Damit Sie besser einschätzen können, ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden Informationen zusammengestellt:
Wir sagen Ihnen, was Wohngeld ist und wer es bekommt, nennen Ihnen Ansprechpartner und bieten Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsformulare und weitere Formulare zum Ausdrucken an.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen ausrechnen lassen.
- Informationen zum Wohngeld auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Informationen zum Wohngeld auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen