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Aufenthaltstitel
Das Aufenthaltsrecht sieht folgende Aufenthaltstitel vor:
- Visum
- befristete Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU
- ICT-Karte
- mobile ICT-Karte
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
Bis auf das Visum werden die Genehmigungen als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) erteilt. Die Ausländerbehörde entscheidet über den Antrag und die Art des Aufenthaltstitels und übermittelt die Daten einschließlich einem Passbild und den Fingerabdrücken an die Bundesdruckerei. Dort wird der elektronische Aufenthaltstitel produziert und anschließend der Behörde zur Aushändigung übersandt.
Wichtig: Von der Antragstellung bis zum Erhalt des Aufenthaltstitels müssen Sie im Idealfall etwa 3 Wochen Zeit einplanen. Daher kontaktieren Sie uns rechtszeitig vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis über die Terminanfrage. Sie können die Erteilung oder Verlängerung für viele Aufenthaltstitel auch online beantragen und die Unterlagen über diesen Weg einreichen.
Je nachdem aus welchem Grund Sie sich in Münster aufhalten, sind unterschiedliche Unterlagen für die Erteilung / Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis notwendig. Daher möchten wir Sie bitten, sich auf der für Sie passenden Seite zu informieren.
Formulare
- Antrag auf Ersterteilung eines Aufenthaltstitels (PDF, 142 KB)
- Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels (PDF, 48.2 KB)