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Willkommen auf unseren Seiten!
Zwischen den Feiertagen geschlossen
In der Zeit zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Silvester wird der Dienstbetrieb vom 27. bis zum 29. Dezember geschlossen. Wir werden uns bis zum 22. Dezember und ab dem 2. Januar 2024 schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.
Hier dreht sich alles um aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten
Der Bereich Aufenthaltsrecht (früher Ausländeramt), im neuen Amt für Migration und Integration, ist die erste Anlaufstelle für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten in der Stadt Münster. Über 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dafür, dass in Sachen Einreise und Aufenthaltstitel alle behördlichen Vorgänge möglichst reibungslos laufen. Wir prüfen für Sie die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen. Zudem sind wir auch für Sie da, wenn Sie im Besitz einer Duldung sind. Und während des Asylverfahrens erteilen und verlängern wir Ihnen die Aufenthaltsgestattung.
Sie finden uns nahe des Ludgerikreisels am Ludgeriplatz 4 im Stadthaus 2. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Aufenthalt in Münster haben, sprechen Sie uns gerne an.
NEU: Beantragung der Abgabe einer Verpflichtungserklärung jetzt online möglich
Unser digitales Service-Angebot wächst stetig. Sie können alle Informationen und Unterlagen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung nun auch bequem online einreichen. Folgen Sie einfach dem Link, füllen sie ihre Datenschutzzustimmung aus und folgen Sie dann den weiteren Schritten.
Erdbeben-Katastrophe in der Türkei und Syrien
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung bei uns im Amt abgeben möchten, um betroffene Angehörige oder Freunde und Bekannte per Visumsverfahren nach Deutschland einreisen zu lassen, erhalten Sie alle Informationen zum Thema über den Menüpunkt Verpflichtungserklärung.
Bitte vereinbaren für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung einen Termin. Sie erreichen unsere Terminanfrage über den Menüpunkt Terminanfrage.
Um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie darum, in dem freien Feld für Bemerkungen in der Terminanfrage das Schlagwort "Erdbeben" anzugeben.
Sollten Sie mit einem Besuchsvisum eingereist sein und aus einem Gebiet kommen, das derzeit von einer Nachbeben-Warnung betroffen ist und möchten ihr Besuchsvisum verlängern, dann beantragen Sie bitte ebenfalls unter Angabe des Stichwortes "Erdbeben" einen Termin zur Verlängerung ihres Visums. Ihr Anliegen wird dann schnellstmöglich geprüft.
Ebenso verhält es sich, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, die zeitnah ablaufen würde, sodass Sie mit dieser nicht sicher in die Türkei oder Syrien aus- und wieder einreisen könnten. Geben Sie für die terminanfrage zu einer frühzeitigen Verlängerung auch dann bitte das Stichwort "Erdbeben" in der Terminanfrage im Feld für Bemerkungen an.
Umfangreiche Informationen zur Erdbeben-Katastrophe erhalten beim Auswärtigen Amt.
Dort erfahren Sie unter anderem, wie eine Einreise aus den Gebieten über das Visumsverfahren abläuft, welche Maßnahmen getroffen werden können, um vom Erdbeben betroffene Angehörige nach Deutschland einreisen zu lassen und wie Sie Betroffene vor Ort oder durch Sachspenden unterstützen können.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist in Kraft getreten
Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf zur Reform des Aufenthaltsgesetzes beschlossen und damit auch die Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts für langjährig Geduldete. Das neue Gesetz ist zum 31.12.2022 in Kraft getreten.
Durch die Reform wurde eine bis zu 18 Monate dauernde Aufenthaltserlaubnis ermöglicht, mit der langjährig Geduldete die Möglichkeit erhalten, die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen.
Damit soll die bisherige Praxis der Kettenduldungen beendet und eine bessere Integration in die Gesellschaft ermöglicht werden. Die Bundesregierung informiert hierüber auf ihrer Homepage und wir möchten Sie ebenfalls auf unserer Seite zum Chancen-Aufenthaltsrecht näher informieren.
Weitere Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht
NEU: Amt für Migration und Integration
Mit Ratsbeschluss vom 14. Juni 2022 wurde aus dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) und der Abteilung Ausländerbehörde des Rechts- und Ausländeramtes das Amt für Migration und Integration gebildet.
Alle Sachbearbeiterinnen und –bearbeiter sind für ihre Kundinnen und Kunden weiterhin unter den bekannten Durchwahlen, per E-Mail oder auch über die Hotline erreichbar.
Zuwanderung ist eines der großen Themen unserer Zeit, daher wird das neue Amt seine Arbeit konsequent darauf ausrichten, die in Münster bestehende Willkommenskultur zu festigen und auszubauen. Dazu gehören die Themen Migrationsleitbild, Integrationsmonitoring, rassismuskritische Arbeit, Kommunales Integrationsmanagement und Aufenthaltsrecht.
Knapp ein Viertel der Wohnbevölkerung haben eine Migrationsgeschichte und etwa die Hälfte davon eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit. „Somit bleibt Integration eine unserer wichtigsten Aufgaben.“, sagt Oberbürgermeister Markus Lewe im Vorwort zum Migrationsleitbild 2019.
Kommunales Integrationszentrum Münster

Informationen für schutzsuchende Menschen aus der Ukraine
Allen aus der Ukraine fliehenden und bei uns Schutz suchenden Menschen gilt unsere Solidarität und unsere Unterstützung.
Wir möchten Sie darüber informieren, welche aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen derzeit gelten. In Umsetzung der derzeit geltenden Regularien des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) haben wir Informationen nach den derzeit geltenden Regelungen zusammengestellt:
Інформація для громадян України, які шукають захисту
Наша солідарність і підтримка – всім людям, які тікають з України та шукають у нас захисту.
Ми хотіли б повідомити вас про правила проживання, які діють на даний момент. Впроваджуючи чинні нормативні акти Федерального міністерства внутрішніх справ і батьківщини (BMI), ми зібрали інформацію відповідно до чинних правил:
Informationen zur Ausreise aus Afghanistan
Seit dem 15. August 2021 ist die deutsche Botschaft in Kabul geschlossen, deshalb werden Visaverfahren für afghanische Staatsbürger derzeit über die Botschaften in Islamabad und Neu Delhi betrieben. Die militärische Luftbrücke der Bundeswehr wurde bis auf Weiteres beendet. Personen, die aus Afghanistan ausreisen möchten, können sich an das Auswärtige Amt wenden.
Weitere Informationen
Vereinbaren Sie bitte einen Termin!
Um Ihr Anliegen möglichst zeitnah bearbeiten zu können, ist es nicht mehr möglich, eigenständig einen Termin zu buchen. Stattdessen wurde die Terminvereinbarung auf eine Terminanfrage umgestellt. Mit diesem Verfahren möchten wir es Ihnen ermöglichen, möglichst zeitnah die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bzw. einen Termin für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zu erhalten.
Weitere Informationen zur Terminanfrage
Sobald Ihr elektronischer Aufenthaltstitel bei uns eingeht und Sie den Brief der Bundesdruckerei mit PIN- und PUK-Nummer erhalten, schicken wir Ihnen einen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels zu. Bitte sehen Sie daher von einer spontanen Vorsprache ohne einen Termin ab.
Sofern Sie sich im Ausland aufhalten und nach Deutschland einreisen möchten, finden Sie weitere Informationen zu den Reisebeschränkungen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Hinweise für Ihre persönliche Vorsprache:
- Kommen Sie nicht ohne einen Termin! Wenn Sie Fragen zu Ihrem Aufenthalt haben, können Sie uns gerne telefonisch (Tel. 02 51/4 92–36 36) oder per E-Mail (aufenthaltsrecht@stadt-muenster.de) erreichen. Eine persönliche Bearbeitung Ihres Anliegens ist jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
- Der Zugang zu städtischen Gebäuden ist nur mit einem Mund-Nasen-Schutz erlaubt.
- Wenn Sie als Familie vorsprechen, gehen Sie bitte nach Möglichkeit einzeln in das Büro. Der Rest Ihrer Familie kann gerne im Wartezimmer Platz nehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Aktuelle Informationen zu COVID-19
- Informationen der Stadt Münster: www.muenster.de/corona
- Informationen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: www.integrationsbeauftragte.de
Info-Mappe für Zugezogene
Wir haben eine Info-Mappe für Sie zusammengestellt, in der Sie viele wichtige Informationen rund um Ihren Start in Münster finden.
- Informationsbroschüre der Ausländerbehörde Münster für Zugezogene (PDF, 2.23 MB) nicht barrierefrei