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Akkordeon
Bitte mitbringen…
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienvorbereitung beantragen wollen, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Ihren gültigen Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sperrkonto mit Guthaben i.H.v. 934 € pro Monat / 11.208 € pro Jahr; Elternbürgschaft; Verpflichtungserklärung
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Abschlusszeugnis aus Ihrem Heimatland
- Nachweis über die Teilnahme an der Studienvorbereitung (z.B. Sprachkursbescheinigung, Bescheinigung vom Studienkolleg, Praktikumsvertrag)
- Gebühr: bis zu 100,00 €
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Beachten Sie:
- Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Daher senden Sie uns bitte hier eine Terminanfrage.
- Sofern Sie im Rahmen der Studienvorbereitung Ihre Deutschkenntnisse verbessern wollen, muss es sich bei dem Sprachkurs um einen Intensivsprachkurs mit mindestens 18 Wochenstunden handeln.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienvorbereitung wird in der Regel bis zum voraussichtlichen Abschluss Ihrer Studienvorbereitung erteilt bzw. verlängert. Die maximale Aufenthaltsdauer zum Zwecke der Studienvorbereitung beträgt insgesamt zwei Jahre.
Wechsel des Aufenthaltszwecks
Nach dem Abschluss Ihrer Studienvorbereitung können Sie grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck beantragen. In der Regel wird dies die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums sein.
Während der Studienvorbereitung ist ein Wechsel des Aufenthaltszwecks grundsätzlich möglich, jedoch nicht zu einer vorübergehenden Beschäftigung.
Erwerbstätigkeit
Während Ihres Aufenthalts zum Zwecke der Studienvorbereitung ist die Ausübung einer Beschäftigung im Umfang von bis zu 140 Tagen im Jahr erlaubt, ebenso wie die Ausübung eines studienvorbereitenden Praktikums.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienbewerbung / Studienplatzsuche kann für eine Dauer von bis zu neun Monaten erteilt werden.
Wechsel des Aufenthaltszwecks
Der Wechsel der Aufenthaltserlaubnis ist nur zu den folgenden Zwecken möglich:
- zum Zweck der qualifizierten Berufsausbildung
- zum Zweck des Studiums
- zur Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung oder mit akademischer Ausbildung
- für eine Aufenthaltserlaubnis, bei der ein gesetzlicher Anspruch besteht (zum Beispiel bei einer Familienzusammenführung)
Erwerbstätigkeit
Die Ausübung einer unselbstständigen Beschäftigung im Umfang von 20 Wochenstunden und die Ausübung studentischer Nebentätigkeiten sowie Probebeschäftigungen von insgesamt bis zu zwei Wochen sind während des Aufenthalts zur Studienplatzsuche erlaubt.


