Das Aufenthaltsgesetz sieht folgende Aufenthaltstitel vor:
Bis auf das Visum werden die Genehmigungen als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) erteilt. Die Ausländerbehörde entscheidet über den Antrag und die Art des Aufenthaltstitel und übermittelt die Daten einschließlich einem Passbild und den Fingerabdrücken an die Bundesdruckerei. Dort wird der elektronische Aufenthaltstitel produziert und anschließend der Behörde zur Aushändigung übersandt.
Wichtig: Von der Antragstellung bis zum Erhalt des Aufenthaltstitels müssen Sie im Idealfall etwa 3 Wochen Zeit einplanen. Daher sollten Sie mehrere Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Termin buchen.
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit
Erfahrungsgemäß sind noch weitere Unterlagen erforderlich. Wir klären bei Ihrem Besuch, ob wir noch Dokumente von Ihnen benötigen.
Abteilung Ausländerbehörde
im Rechts- und Ausländeramt
Stadthaus 2
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48151 Münster
Postanschrift:
48127 Münster
Tel. 02 51/4 92-36 36
Fax 02 51/4 92-79 71
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montags und dienstags:
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15 bis 18 Uhr