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Verfahren
Solaranlagen in Bereichen mit städtebaulicher Erhaltungssatzung
Für elf besonders sensible Stadtbereiche bestehen eigenständige städtebauliche Erhaltungssatzungen, welche neben dem Ziel der Erhaltung auch mehrfach mit Gestaltungsfestsetzungen kombiniert sind. Eine Reihe von Bebauungsplänen enthalten ebenfalls Erhaltungs- oder Gestaltungsfestsetzungen, welche bei der beabsichtigten Veränderung von Dachflächen vergleichbar zu berücksichtigen sind.
Diese Erläuterungen dienen zum Verständnis, welcher Antrag in welchem Gebiet mit welchen beizufügenden Unterlagen erforderlich ist – und dass dabei von städtischer Seite unterstützt werden kann.
Antrag auf Genehmigung nach Baugesetzbuch
Ein Antrag auf Genehmigung nach §172 des Baugesetzbuches wird im Geltungsbereich der auf den Lageplan dargestellten Satzungsgebieten erforderlich – oder soweit ein Bebauungsplan in Teilbereichen eine entsprechende Festsetzung enthält.
Der Antrag kann formlos erfolgen oder es kann der hier hinterlegte Vordruck verwendet werden.
Anlagen
Als Anlagen sind Fotosimulationen oder vermasste Zeichnungen erforderlich, welche um folgende Angaben zu ergänzen sind:
- Typ der geplanten Anlage (PV / Solarthermie, i.d.R. in „full-black“)
- Montageart (aufgeständert, dachintegriert / Solardachziegel)
- Maße der PV-Module und der Abstände zu den Dachrändern
Abweichungsantrag
Ein Abweichungsantrag ist erforderlich, wenn in den Erhaltungssatzungsgebieten oder in Bebauungsplänen Gestaltungsregelungen enthalten sind, welche für die Dächer eine andere Farbigkeit oder Materialität zum Ziel haben, als diejenige, welche aus einer Solaranlagen resultiert.
Ein Abweichungsantrag (Vordruck) bei Schrägdachflächen ist bei den folgenden Satzungen zusätzlich zum zuvor beschriebenen Antrag beizufügen:
- Altstadt, nur straßenseitig
- Wigbold Wolbeck
- Ortskern Angelmodde
- Dachsleite
- Zum Erlenbusch
- Havixburgweg / Sacre Coer Weg
Wenn aufgrund von Regelungen in einem Bebauungsplan ausschließlich ein Abweichungsantrag erforderlich sein sollte, so sind diesem die gleichen Unterlagen beizufügen.


