Infektionsschutz
Impfungen
Impfungen sollen vor einer ansteckenden Krankheit schützen. Somit zählen sie zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen werden nur in seltenen Fällen beobachtet, so dass moderne Impfstoffe als gut verträglich anzusehen sind. Der eigene Impfschutz trägt auch gleichzeitig zum Schutz der Gemeinschaft bei.
Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu Impfungen für Säuglinge, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene einschließlich der Tabelle zu Indikations- und Auffrischimpfungen finden Sie auf den STIKO-Seiten.
Auch Erwachsenen wird empfohlen, den eigenen Impfschutz regelmäßig in ihrer Hausarztpraxis prüfen zu lassen. Zudem machen es neue Lebensumstände wie z.B. Kinderwunsch, chronische Krankheit oder neuer Arbeitsplatz ebenfalls sinnvoll, sich selbst oder andere durch Impfungen zu schützen.
Masernschutzgesetz
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Sie verlaufen schwer und ziehen Komplikationen und Folgeerkrankungen nach sich, so dass eine Infektion – anders als verbreitet angenommen – keine harmlose Krankheit darstellt. In Deutschland sind neben Kindern auch Jugendliche und Erwachsene von Masernerkrankungen betroffen, was zeigt, dass die eigentlich im Kindesalter vorzunehmende Impfung vernachlässigt wurde. Zur Vorbeugung gibt es gut verträgliche und hochwirksame Impfstoffe, die einen langfristigen Schutz darstellen. Die Impfungen schützen nicht nur den Einzelnen, sondern verhindern auch eine Weiterverbreitung der Krankheit innerhalb der Bevölkerung.
Eine große Zahl von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist nicht ausreichend durch eine Impfung geschützt, so dass die Masern weiter zirkulieren können und es zu Ausbrüchen kommt. Es besteht daher eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit. Das seit 1. März geltende Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) sieht somit vor, den Impfschutz vor allem bei Personen, die regelmäßig in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen, einzufordern. Damit werden auch Personen von einem Gemeinschaftsschutz profitieren, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung einen Impfschutz nicht in Anspruch nehmen können. Ein deutlicher Anstieg der Impfquote kann dann auch eine Elimination der Masern in Deutschland erreichen.
Auf der Internetseite www.masernschutz.de s.u. finden Sie Fragen- und Antworten sowie Informationen für:
- Eltern und Erziehungsberechtigte
- Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen
- Leitungen von Einrichtungen, die Ärzteschaft und den öffentlichen Gesundheitsdienst
Bitte beachten Sie: Die Downloads (Merkblätter etc.) befinden sich ganz unten auf der jeweiligen Seite.
- Rund um das Masernschutzgesetz
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
- Nationale Lenkungsgruppe Impfen
- Bundesministerium für Gesundheit - FAQ zum Masernschutzgesetz
- Masernschutzgesetz: Zusammenfassung (PDF, 48.7 KB)
- Masernschutzgesetz: Infoblatt für Einrichtungsleitungen (PDF, 193 KB)
- Robert-Koch-Institut zum Thema Masern
- Infos für Kitas und Schulen
Masernschutzgesetz Musterformulare
- Muster Dokumentationshilfe (PDF, 644 KB) Eine Muster-Dokumentationshilfe für die individuellen Akten der betreuten und tätigen Personen. Dieses Muster kann auch zur Meldung eines nicht ausreichenden Masern-Impfschutzes beim Gesundheitsamt genutzt werden. Zum Ausfüllen vorher speichern.
- Muster Übersichtsliste Immunschutz (PDF, 83.9 KB) Ein Muster für eine schnell erfassbare Übersicht des Impfstatus einer Schulklasse, Kindergartengruppe oder Mitarbeitergruppe.
- Muster Bescheinigung bei Einrichtungswechsel (PDF, 56.8 KB) Ein Muster für die Bescheinigung eines bereits vorgelegten Nachweises über einen ausreichenden Masernschutz (Einrichtungs- oder Arbeitgeberwechsel)