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Infektionsschutz
Prostituiertenschutzgesetz
Regelungen
Zum 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz enthält verschiedene Vorschriften, die Prostituierte und Betreiber von Prostitutionsgewerben betreffen.
Wichtigste Neuerung seit dem 1. Juli 2017 sind:
- eine Anmeldepflicht
- eine gesundheitliche Pflichtberatung für Prostituierte und
- eine Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe.
Bevor die Anmeldebescheinigung vom Ordnungsamt ausgestellt werden kann, muss die gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt stattgefunden haben.
Für die gesundheitliche Beratung vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit Yanica Grachenova. Planen Sie für die erste Beratung circa eine Stunde Zeit ein. Eine Folgeberatung dauert 20 Minuten.
Wir bitten darum, dass die Person, die die Beratung benötigt, ihren Termin selbst vereinbart, um Missverständnisse über dritte Personen zu vermeiden.
Bitte geben Sie am Telefon an:
Erste oder Folgeberatung, den Alias-Namen und das Herkunftsland.
Sollten Sie den Termin nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte rechtzeitig telefonisch ab. Möchte eine andere Person ihren Termin übernehmen, sollte sich diese erst telefonisch bei Yanica Grachenova melden.
Die Beratung findet zu folgenden Zeiten statt:
Dienstags von 9 bis 12 Uhr und
Donnerstags von 14 bis 17 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Am 9./10.11. und 23./24.11. findet keine Beratung statt.