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Infektionsschutz
Prostituiertenschutzgesetz
Regelungen
Zum 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz enthält verschiedene Vorschriften, die Prostituierte und Betreiber von Prostitutionsgewerben betreffen.
Wichtigste Neuerung seit dem 1. Juli 2017 sind:
- eine Anmeldepflicht
- eine gesundheitliche Pflichtberatung für Prostituierte und
- eine Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe.
Bevor die Anmeldebescheinigung vom Ordnungsamt ausgestellt werden kann, muss die gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt stattgefunden haben.
Die Beratung findet zu folgenden Zeiten statt:
Dienstags von 9 bis 12 Uhr und
Donnerstags von 14 bis 17 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Die Bescheinigung wird auf Wunsch der betreffenden Person auf einen frei wählbaren "Aliasnamen" oder auf ein Pseudonym ausgestellt.
- Weitere Informationen zum Prostituiertenschutzgesetzt auf Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Rumänisch, Spanisch und Thai beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend