BW Greven GmbH & Co. KG : Veröffentlichung des Vorhabens

Windkraftanlage vor einem blauen Himmel
Bildrechte: Stadt Münster

BW Greven GmbH & Co. KG : Veröffentlichung des Vorhabens

Die Bürgerwind Greven GmbH & Co. KG, Flothdamm 15, 48268 Greven, beantragt gemäß § 4 BImSchG die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen (WEA) im westlichen Außenbereich von Greven. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im Laufe des Jahres 2027 geplant.

Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist der Kreis Steinfurt als Untere Immissionsschutzbehörde. Da sich das Vorhaben voraussichtlich auch auf Bereiche der Stadt Münster auswirkt, sind der Antrag und die weiteren Unterlagen vom 11. März 2026 bis 10. April 2026 auf der  Internetseite des Kreises abrufbar.

Die Antragstellerin hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Der UVP-Bericht ist ebenfalls bei den beim Kreis Steinfurt bereitgestellten Antragsunterlagen abrufbar. Zudem stehen dort die luftfahrtrechtlichen Stellungnahmen der Bezirksregierung Münster zum Vorhaben zur Einsicht zur Verfügung. Weitere umweltrelevante Unterlagen wie beispielsweise artenschutzrechtliche Prüfungen, Darstellungen von Landschaftsschutzgebieten, Angaben zu den Themen Lärm und Schattenwurf, zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und zu Abfällen, sind ebenfalls einsehbar.

Etwaige Einwendungen können beim Kreis Steinfurt ab 11. März 2026 bis zum Ablauf des 11. Mai 2026 schriftlich oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse immissionsschutz@kreis-steinfurt.de erhoben werden. Auf Verlangen der einwendenden Person können Name und Anschrift vor einer Bekanntgabe der Einwendung an den Antragsteller unkenntlich gemacht werden. Für den 17. Juni 2026 ist im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Greven, Rathausstraße 6, 48268 Greven, ein Erörterungstermin geplant, an dem u.a. Einwender*innen teilnehmen können. Die Entscheidung über den Antrag wird im Amtsblatt und auf der Internetseite des Kreises Steinfurt sowie auf dem zentralen UVP-Internetportal öffentlich bekannt gemacht.