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Bundesfreiwilligendienst (BFD)
BFD, was ist das?
Im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes können sich Menschen aller Generationen in sozialen Arbeitsfeldern engagieren. Es besteht keine Altersbeschränkung wie z. B. im FSJ/FÖJ. Die einzige Bedingung ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht. Der BFD ermöglicht es, ein Jahr lang in einer sozialen, kulturellen und gemeinwohlorientierten Einsatzstelle praktische Erfahrungen zu sammeln, die bei der Orientierung im zukünftigen Arbeitsleben und beim Angehen neuer Herausforderungen, unterstützen. Freiwillige erhalten die Möglichkeit zur Stärkung des persönlichen Berufswunsches als auch zur Neuorientierung im bisherigen Berufsleben.
Was erwartet mich?
Anderen Menschen zu helfen, sich zu kümmern, sie zu begleiten und zu unterstützen, dies sind klassische Tätigkeiten eines Freiwilligendienstes. Teamgeist und Flexibilität, Offenheit und Neugier gegenüber anderer Kulturen und vor allem Freude am Umgang mit Menschen und teilweise technisches Verständnis und handwerkliches Geschick sind mitzubringen. Dann können Interessierte in städtischen Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen, der Westfälischen Schule für Musik, dem Theater sowie in den Einrichtungen zur Betreuung von Flüchtlingen unterstützen und den Arbeitsalltag miterleben und gestalten.
Im Rahmen des BFD wird durch fachlich qualifiziertes Personal kompetent eingearbeitet und begleitet. Man erfährt, wie abwechslungsreich und vielfältig soziale und gemeinwohlorientierte Arbeitsbereiche sind und ob die eigenen Stärken und Neigungen diesem Berufsfeld entsprechen.
Wie lange dauert das?
In der Regel zwölf Monate, die Stellen werden meist im September eines Jahres angetreten. Dennoch ist auch die Besetzung zum früheren bzw. späteren Zeitpunkt möglich. (Hier kommt es auch auf den Bedarf der Einsatzstellen an, z.B. Ferienzeiten in Schulen). Der BFD wird in Vollzeit geleistet. Menschen über 27 Jahre können auch eine Teilzeitstelle antreten.
Welche Leistungen gehören zum BFD?
- ein Taschengeld von 390 Euro im Monat
- Sozialversicherung - Teilnehmerinnen und Teilnehmer am BFD werden rechtlich annähernd so behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende, das heißt sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit sozial abgesichert. Sie sind in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert. Die abzuführenden Beiträge werden vom Träger gezahlt.
- tariflicher Urlaub
- Kindergeldfortzahlung
Was habe ich davon?
In der Regel wird der BFD als Praktikum für soziale Studiengänge und Ausbildungen anerkannt. Doch auch in anderen Bereichen sind die hier erworbenen Erfahrungen und sozialen Kompetenzen oft von Vorteil und werden gerne gesehen.
Bewerbung – Wie, wann und wo bewerbe ich mich für das BFD?
Für die Teilnahme am BFD bewirbst du dich mit den üblichen Bewerbungsunterlagen: Anschreiben, aus dem deine Motivation hervor geht, Lebenslauf und einer Kopie des letzten Zeugnisses.
Auf Bewerbungsmappen kann verzichtet werden, da diese oft aus Kostengründen nicht zurück gesandt werden. Es gibt keine terminliche Vorgabe zum Bewerbungsstart. In der Regel reicht es sich zu Beginn des Jahres (ab Januar) für ein BFD in diesem Jahr zu bewerben.
Die Bewerbung sendet ihr an: Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib), Hafenstraße 34, 48153 Münster
Die Bewerbung kann auch gerne per E-Mail verschickt werden.
Nicole Sterthaus
BFD-Koordinatorin
Tel. 02 51/4 92-58 56
sterthaus@stadt-muenster.de
Thilo Heise
FSJ-Koordinator
Tel. 02 51/4 92-55 39
HeiseT@stadt-muenster.de