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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Alles klar?
Ehe für alle
Zum 1. Oktober 2017 wurde der § 1353 BGB (Eheliche Lebensgemeinschaft) geändert. Bisher hieß es: "Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen". Nun wurde dieser Satz um "zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts" ergänzt. Somit bekommen auch Schwule und Lesben alle Rechte und Pflichten einer Ehe. Einige Fragen, besonders was das Abstammungsrecht angeht, sind zurzeit noch in Klärung. Bisherige Lebensgemeinschaften können in Ehen umgewandelt werden.