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Beratung und Schutz
Das Netzwerk Kinderschutz
Kinderschutz kann nur gemeinsam gelingen! Diese Überzeugung ist Grundlage für das Netzwerk Kinderschutz in Münster. Es basiert auf dem Landeskinderschutzgesetz NRW und wird vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien koordiniert.
Struktur des Netzwerks Kinderschutz
Das Netzwerk Kinderschutz besteht aus verschiedenen Formen der Zusammenarbeit zwischen Institutionen bzw. Fachkräften, die in unterschiedlichen Funktionen mit Kinderschutz in Berührung kommen. Der Austausch erfolgt dabei in folgenden Formaten:
- Plenum
- Projektgruppen
- Fortbildungen und Fachtage
Das Plenum besteht aus etwa 25 Teilnehmer*innen und kommt zweimal jährlich zusammen. Dort besteht die Möglichkeit zum Austausch und zur Diskussion aktueller Kinderschutzthemen.
Zur Bearbeitung konkreter Aufträge oder Fragestellungen können Projektgruppen gebildet werden, die in einem eigenen Rhythmus arbeiten können. Die Teilnahme an diesen Arbeitsgruppen ist auch für Nichtmitglieder des Plenums möglich.
Mit Fortbildungen und Fachtagen erhalten Fachkräfte aus der Praxis sowohl die Gelegenheit zur Weiterbildung zu spezifischen Themen als auch zum Austausch untereinander.
Das Netzwerk Kinderschutz ist eine offene Form der Zusammenarbeit und des Austauschs. Themen, die in den unterschiedlichen Formaten aufgegriffen werden sollen, können von allen Fachkräften der unterschiedlichen Professionen eingebracht und mitgestaltet werden.
Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich gerne an die Netzwerkkoordination.
Ziele und Aufgaben des Netzwerks
Das Netzwerk Kinderschutz verfolgt mehrere Ziele, die alle dazu beitragen sollen, Kinder zu schützen und ihre Rechte zu stärken:
- Wissen der Kooperationspartner*innen untereinander über die jeweiligen Aufgaben und Arbeitsweisen der anderen Akteur*innen
- Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit durch Kenntnis über die jeweiligen Kommunikationswege und Schnittstellen
- Gemeinsames Lernen voneinander und miteinander, z. B. durch gemeinsame Fortbildungen und Fachtage
- Größere Handlungssicherheit der Beteiligten
- Erkennen von aktuellen Entwicklungen und Bedarfen im Bereich Kinderschutz
- Sensibilisierung für das Thema Kinderschutz über das Netzwerk hinaus
Akteur*innen im Netzwerk Kinderschutz
Mit § 9 Abs. 4 Landeskinderschutzgesetz NRW sind einige Akteur*innen, die am Netzwerk Kinderschutz beteiligt werden sollen, bereits gesetzlich vorgegeben:
- Jugendamt, insb. der Kommunale Sozialdienst
- Träger von Einrichtungen und Diensten, die Vereinbarungen mit dem Jugendamt geschlossen haben
- Insoweit erfahrene Fachkräfte
- Geheimnisträger gemäß § 4 Absatz 1 KKG (z. B. Ärzt*innen, Lehrer*innen oder Sozialarbeiter*innen)
- Schulen
- Gesundheitsämter
- Polizei- und Ordnungsbehörden
- Familiengerichte
- Staatsanwaltschaften
- Verfahrensbeistände
- Träger der Eingliederungshilfe für Minderjährige nach dem SGB IX
- Netzwerke Frühe Hilfen
Darüber hinaus sind im Netzwerk Kinderschutz Münster weitere Perspektiven mit örtlicher Relevanz im Kinderschutz vertreten – beispielsweise durch klinische Kinderschutzgruppen, Rechtsmedizin, Fachberatungsstellen sowie dem Stadtjugendring. Vertreter*innen dieser Perspektiven kommen zweimal jährlich im Plenum des Netzwerks Kinderschutz zusammen.
Rückblick auf Plenumssitzungen
2. Plenum am 19. März 2025
Am 19. März 2025 traf sich zum zweiten Mal das Plenum des Netzwerks Kinderschutz. Zunächst wurden mit „Bindung und Trauma verstehen – Kinder schützen“ am 17. Juni und „Inklusiver Kinderschutz“ am 18. November die beiden Fachtage des Netzwerks Kinderschutz für 2025 angekündigt. Zukünftig sollen jedes Jahr zwei Fachtage zu spezifischen Kinderschutzthemen für in Münster tätige Fachkräfte angeboten werden.
Anschließend wurde im Plenum über Strafanzeigen in Kinderschutzverfahren diskutiert. In welchen Fällen sollten Fachkräfte überhaupt Strafanzeige erstatten und zu welchem Zeitpunkt? Wie können die unterschiedlichen Interessen und Rechte von mutmaßlichen Opfern und auch Täter*innen geschützt werden? Welche Folgen können Strafanzeigen haben?
An von den Teilnehmenden eingebrachten Beispielen aus der Praxis und einem konstruierten Fallbeispiel wurde deutlich, dass pauschale Antworten auf diese Fragen selten möglich sind. Einig waren sich die Fachkräfte darin, dass die Möglichkeit einer Strafanzeige grundsätzlich häufiger bedacht werden sollte und es dazu eines Austauschs zwischen den im Einzelfall beteiligten Institutionen bedarf.
1. Plenum am 13. November 2024
Am 13. November 2024 kam zum ersten Mal das Plenum des neu gegründeten Netzwerks Kinderschutz Münster zusammen. Zum Auftakt hielt Frau Müller-Kolodziej vom Kompetenzzentrum Kinderschutz NRW einen interaktiven Vortrag zu der Frage, wie interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kinderschutz gelingen kann. Dabei wurde deutlich, dass gelingende Kooperation für einen wirksamen Kinderschutz unbedingt notwendig ist und alle beteiligten Akteur*innen in Münster daran ein großes Interesse haben. Die unterschiedlichen Aufgaben und Rollen der Beteiligten stellen dabei – trotz des gemeinsamen Ziels, Kinder und Jugendliche zu schützen – auch eine Herausforderung dar.
Anschließend wurde in Kleingruppen diskutiert, wie das Netzwerk Kinderschutz konkret dazu beitragen kann, dass Kooperation zwischen den Akteur*innen in Münster gelingt.
Fachtage
Hier werden Sie zukünftige Informationen über die Fachtage des Netzwerks Kinderschutz finden.
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