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Beratung und Schutz
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Münster gehört zu den wichtigsten Zielen und Aufgaben des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und ist mit der Verwirklichung der Kinderrechte verbunden. Die UN-Kinderrechtskonvention bildet die Grundlage für den Kinderschutz in Münster.
In Münster nimmt der Kommunale Sozialdienst (KSD) des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien das staatliche Wächteramt wahr, wenn ihm gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Die Ursachen für eine Kindeswohlgefährdung sind vielfältig und können z. B. an körperlicher oder seelischer Gewalt, Vernachlässigung oder sexualisierter Gewalt liegen.
Informationen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche haben besondere Rechte. Dazu gehört, dass du keine Gewalt erfahren sollst, gut behandelt wirst und dich frei entwickeln kannst. Du hast das Recht, deine Meinung zu sagen und gehört zu werden – besonders bei Entscheidungen, die dich betreffen. Außerdem hast du ein Recht auf Hilfe, wenn du sie brauchst. Das Jugendamt ist dafür da, dich zu unterstützen und zu schützen.
Du kannst dich direkt bei uns melden – telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort. Deine Eltern musst du nicht unbedingt um Erlaubnis bitten. Wenn du möchtest, kannst du dich auch erst anonym beraten lassen.
Wenn du zuhause nicht mehr sicher bist, kann das Jugendamt dich auch sofort schützen. Das nennt man Inobhutnahme. Dann bekommst du einen sicheren Platz zum Wohnen, Unterstützung und Menschen, die sich um dich kümmern. Gemeinsam mit dir und deinen Sorgeberechtigten wird dann überlegt, wie es weitergehen könnte
Du hast Fragen oder Sorgen und möchtest dich nicht an das Jugendamt wenden? Das ist in Ordnung. Sprich mit einer Person, der du vertraust (z. B. in der Schule oder in einem Jugendtreff) oder nutze eines der folgenden Beratungsangebote: Zartbitter (für Jugendliche), Kinderschutzbund (für Kinder), Ärztliche Kinderschutzambulanz (alle Altersgruppen).
Außerdem kannst du dich rund um die Uhr an die Nummer gegen Kummer wenden: Telefon: 116 111.
Informationen für Bürger*innen
Der Kommunale Sozialdienst Münster ist in vier Bezirke aufgeteilt, so dass Ihre Ansprechpersonen direkt vor Ort für Sie da sind. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Straße, in der das Kind gemeldet ist.
Wenn Sie sich selbst Sorgen um ein Kind machen und Beobachtungen oder Erkenntnisse mitteilen möchten, können Sie sich unter den rechts genannten Kontaktmöglichkeiten direkt an den Kommunalen Sozialdienst wenden.
Beachten Sie bitte, dass zur weiteren Bearbeitung Ihrer Mitteilung der Name und wenn möglich die Adresse des betroffenen Kindes benötigt wird. Grundsätzlich können Sie als mitteilende Person anonym bleiben, es ist hilfreich, wenn Sie für Rückfragen Ihre eigenen Kontaktdaten mitteilen.
Bei akuter Gefahr wenden Sie sich bitte sofort an die Polizei unter 110. Der Kommunale Sozialdienst kann von der Polizei entsprechend hinzugezogen werden.
Informationen für Fachkräfte
Wenn Ihnen im Rahmen Ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung bekannt werden, haben Sie Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Wenn Sie in einer Einrichtung tätig sind, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringt, sollten Sie sich dazu an Ihre trägerinterne insoweit erfahrene Fachkraft wenden und Ihre Leitungskraft hinzuziehen.
Andere Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen haben Anspruch auf eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Für diese Beratungen werden die personenbezogenen Daten der Betroffenen pseudonymisiert, so dass die Schweigepflicht gewahrt bleibt. Dieser Beratungsanspruch gilt daher auch für Berufsgeheimnisträger nach § 4 KKG (z. B. Ärzt*innen, Berufspsycholog*innen, Lehrer*innen und staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen).
In Münster gibt es drei Fachberatungsstellen, die Beratung, Unterstützung und Informationen zum Thema Kinderschutz anbieten:
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Münster e.V.
Zartbitter Münster e.V. - Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
Ärztliche Kinderschutzambulanz des Roten Kreuzes, inklusive der Clearingstelle Kinderschutz
Zudem können Sie sich auch an den Kommunalen Sozialdienst wenden, um die Beratung einer insoweit erfahrenen Fachkraft in Anspruch zu nehmen.
Ärztinnen, Ärzte und alle weiteren Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen haben außerdem die Möglichkeit, sich durch das „Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen“, online oder telefonisch beraten zu lassen:
https://www.kkg-nrw.de/kkg-nrw/unser-angebot
Materialien für Fachkräfte
Sowohl für Ihren Einschätzungsprozess als auch für eine mögliche Mitteilung an den Kommunalen Sozialdienst empfehlen wir die Nutzung des „Mitteilungs- und Beobachtungsbogen. Der Bogen wird regelmäßig aktualisiert und sollte daher nicht lokal gespeichert werden. Den Bogen, die Ausfüllhinweise und einen Orientierungskatalog für Ihre Einschätzung finden Sie unter „Materialien“.
In regelmäßigen „Basisschulungen“ durch das Netzwerk Kinderschutz, erfolgt neben der Vermittlung von Grundlagenwissen ebenfalls eine Einführung in die Instrumente im Verfahren. Diese und weitere Termine finden Sie unter Netzwerk Kinderschutz.
Weitere Informationen zum Thema Kinderschutz finden sie auf folgenden Seiten:
www.kinderschutz.nrw
https://www.kinderschutz-in-nrw.de/
https://www.kkg-nrw.de/
Fachberatungstellen Kinderschutz
- Kommunaler Sozialdienst
- Materialien
- Clearingstelle - ein einzelfallorientiertes Fach- und Beratungsgremium, besetzt von verschiedenen Institutionen
- Ärztliche Kinderschutzambulanz des Roten Kreuzes
- Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Münster e.V.
- Zartbitter Münster e.V. - Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt

